Inhalte
Das Rahmenprogramm Horizon 2020 beinhaltet verschiedene Bausteine, um die Entwicklung und Öffnung von Forschungsinfrastrukturen voranzutreiben. Zum einen besteht ein eigener Programmbereich im „Part I – Excellent Science“, zum anderen wird die Entwicklung von Forschungsinfrastrukturen in vielen Vorhaben der anderen Programmbereiche indirekt adressiert. Der Programmteil „Research Infrastructures“ nennt drei Schwerpunkte der Förderung von Forschungsinfrastrukturen.
1. Developing the European research infrastructures for 2020 and beyond
Ziel ist es die Planung, Entwicklung und den nachhaltigen Betrieb von Forschungs-infrastrukturen zu unterstützen, die unter anderem vom „European Strategy Forum on Research Infrastructures“ (ESFRI) identifiziert wurden. Dazu zählen insbesondere auch solche Forschungsinfrastrukturen, die als Rechtsform ein „European Research Infrastructure Consortium“ (ERIC) anstreben.
Dieser Punkt beinhaltet insbesondere die Einrichtung neuer Infrastrukturen und die Einbettung bestehender Infrastrukturen von pan-europäischem Interesse in die Europäische Forschungslandschaft. Unterpunkte sind: (1) der Aufbau neuer Forschungsinfrastrukturen und die Gewährleistung ihres effizienten Betriebs. Die EU bietet Unterstützung von der Vorbereitungs- (z.B. Baupläne, rechtliche Aspekte, Planung, Mitwirkung der Industrie) über die Durchführungs- (z.B. Forschung und Entwicklung sowie technische Arbeiten oder den Aufbau regionaler Partnerschaften) bis hin zur operativen Phase (z.B. Verwaltung von und Zugang zu Daten, Trainingsmaßnahmen und internationale Kooperationen) an. Mit Blick auf bestehende Forschungsinfrastrukturen werden (2) die Öffnung (akademischer und industrieller) regionaler wie nationaler Forschungsinfrastrukturen sowie deren europaweite Integration forciert. Finanziert werden dabei insbesondere Bemühungen zur transnationalen virtuellen Vernetzung und zur Öffnung für weitere Nutzergruppen. Schließlich soll (3) die Entwicklung von Informations- und Kommunikationstechnologien vorangetrieben werden, die der Verwirklichung eines einheitlichen, offenen und digitalen europäischen Forschungsraums mit zuverlässigen Vernetzungsmöglichkeiten und Rechenkapazitäten dienen.
2. Fostering the innovation potential of research infrastructures and their human resources
Die Steigerung des Innovationspotentials von Forschungsinfrastrukturen bezieht sich einerseits auf innovative Entwicklungen in den Forschungsinfrastrukturen selbst, aber auch auf die der Zulieferindustrie und anderer Nutzer. Dazu werden unterschiedliche Maßnahmen unterstützt: (1) Partnerschaften mit der Industrie in Forschung und Entwicklung, die zur Stärkung von Hochtechnologiebereichen, wie wissenschaftlichen Instrumenten oder Informations- und Kommunikationstechnologien beitragen, (2) vorkommerzielle öffentliche Auftragsvergaben durch Forschungsinfrastrukturen, die dabei als frühe Anwender oder Entwickler neuer Technologien auftreten, (3) Anreize für die Industrie zur Nutzung von Forschungsinfrastrukturen, z.B. als Testeinrichtungen oder Wissenszentren, (4) die Integration von Forschungsinfrastrukturen in lokale, regionale und globale Innovations-Ökosysteme.
Wegen der hohen Komplexität solcher Forschungsinfrastrukturen soll deren Entwicklung außerdem von der Ausbildung entsprechenden Fachpersonals begleitet werden, das zur vollen Ausschöpfung ihres Potentials erforderlich ist. Dies betrifft zum einen technisches Personal aber auch das Management, sowie die vorgesehenen Nutzer der Forschungsinfrastrukturen und ihrer Dienste. Die EU fördert daher Ausbildungsmaßnahmen, den Austausch von Personal und Best Practices zwischen Einrichtungen. Auch Synergien mit den Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen sind vorgesehen.
3. Reinforcing European research infrastructure policy and international cooperation
Der Ausbau von Forschungsinfrastrukturen beinhaltet ebenfalls eine Reihe von politischen Aspekten. Zunächst einmal ist das zentrale Anliegen der EU das Ausschöpfen von Synergien zwischen nationaler und EU-Ebene in Bezug auf den Ausbau von Forschungsinfrastrukturen. Kohärenz soll dabei durch die Zusammenarbeit von diesbezüglicher Politikgestaltung, Finanzierung und Beratung (z.B. ESFRI, e-IRG, EIROforum) befördert werden. Des Weiteren geht es um Komplementaritäten von Forschungsinfrastruktur-Projekten und anderen EU-Politikbereichen (z.B. Kohäsions-, Industrie- oder Umweltpolitik).
Die Errichtung globaler Forschungsinfrastrukturen, die über den europäischen Rahmen hinausgehen, ist nur in internationaler Kooperation möglich. Hierbei ist es wichtig, die Interoperabilität von europäischer Forschungsinfrastrukturen und ihrer nicht-europäischen Pendants zu gewährleisten, sowie internationale Vereinbarungen über den gegenseitigen Zugang und die Kofinanzierung gemeinsamer Projekte zu treffen. Leitend sind dabei die Empfehlungen der „Carnegie Group of Senior Officials on Global Research Infrastructures“. Schließlich ist die EU auch auf die Koordination mit Aktivitäten von internationalen Organisationen wie UN und OECD bedacht.