Konsortialvertrag
Das Grant Agreement nennt einige Beispiele für Themen, die durch den Konsortialvertrag geregelt werden können:
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Die interne Organisation des Konsortiums: Dieses betrifft die Managementstrukturen und Entscheidungsfindungsprozesse innerhalb des Projektes.
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Die Verwaltung des Zugangs zum Funding & Tender Opportunities Portal der Europäischen Kommission.
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Die Verteilung der Fördermittel der Union: Hier wird das Verfahren festgelegt, nach dem die einzelnen Tranchen des Förderbeitrags vom Koordinator an die Partner übermittelt werden. Dabei kann im Konsortialvertrag z.B. vereinbart werden, dass die Überweisung der Gelder an entsprechende Projektergebnisse bzw. die Vorlage von Berichten gekoppelt wird.
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Verbreitungs- und Nutzungsregeln sowie Zugangsrechte: Das Grant Agreement gibt Regelungen für die Nutzung und Verbreitung der Forschungsergebnisse vor und definiert ein System von Zugangsrechten zu Informationen, die aus dem Projekt hervorgehen und solchen, die bereits im Eigentum der Teilnehmenden waren, bevor diese das Grant Agreement unterzeichnet haben. Innerhalb dieses Rahmens soll der Konsortialvertrag ergänzende und auf das jeweilige Projekt zugeschnittene Vereinbarungen festhalten.
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Streitbeilegung: Der Konsortialvertrag soll Verfahren zum Umgang mit internen Konflikten festlegen. Dies schließt auch den Fall von Machtmissbrauch innerhalb des Konsortiums mit ein.
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Haftungs-, Entschädigungs-, und Vertraulichkeitsvereinbarungen zwischen den Teilnehmenden.
Die Europäische Kommission kann für die wichtigsten Themenbereiche Leitlinien zur Verfügung stellen, sie erstellt jedoch keinen Mustervertrag.