MSCA-Projekte
Die Marie Skłodowska-Curie Actions (MSCA) unterscheiden sich in der Projektabrechnung erheblich von den Verbundforschungsprojekten im restlichen Forschungsrahmenprogramm. Anstelle von tatsächlichen Kosten werden bei MSCA monatliche Festbeträge (unit costs) erstattet, die in mehrere Kostenkategorien gegliedert sind. Wie viele "unit costs" ausgezahlt werden, richtet sich danach, wie viele Monate der Fellow für das Projekt eingestellt war bzw. entsendet wurde (im Falle des MSCA Staff Exchanges).
Die Höhe der einzelnen Festbeträge ist abhängig von der gewählten MSCA-Maßnahme und ist im Arbeitsprogramm für das betreffende Jahr festgelegt. Für geförderte Projekte gelten für die gesamte Projektlaufzeit jeweils nur die finanziellen Bestimmungen aus dem Arbeitsprogramm, in dessen Rahmen der Projektantrag gestellt wurde. Eine Anpassung der "unit costs" an nachfolgende Arbeitsprogramme ist nicht erlaubt.
Monatliche Festbeträge der EU zur Bezuschussung des Gehalts der Fellows:
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Das Grundgehalt (living allowance): Die exakte Höhe der "unit cost" richtet sich danach, in welchem Land der Fellow sein Projekt durchführt. Der länderspezifische Korrekturfaktor ist im jeweiligen Arbeitsprogramm festgelegt.
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Die Mobilitätszulage (mobility allowance) dient der Deckung von Ausgaben im Zusammenhang mit der privaten Mobilität, wie z.B. Umzugskosten oder Reisekosten.
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Die Zahlung des Familienzuschlags (family allowance) ist abhängig vom Familienstand des Fellows.
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Bei längeren Abwesenheiten des Fellows aufgrund von Mutterschutz, Elternzeit oder Krankheit kann eine monatliche "long-term leave allowance" gezahlt werden.
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Forschende mit Beeinträchtigungen werden außerdem durch die "special needs allowance" in der Projektdurchführung unterstützt.
Monatliche Festbeträge der EU zur Bezuschussung der Projektdurchführung durch die Gastinstitution:
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Die "research, training and networking contributions" sind ein monatlicher Zuschuss zu den Forschungs- und Forschungsausbildungskosten sowie Vernetzungsaktivitäten der Fellows, z.B. Konferenz- oder Seminargebühren oder, bei Netzwerkprojekten, Kosten für die Organisation von Workshops und Konferenzen.
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Managementkosten und indirekte Kosten (management and indirect contributions) werden ebenfalls durch eine "unit cost" abgedeckt.
Monatliche Festbeträge bei Marie Skłodowska-Curie COFUND
In MSCA COFUND Maßnahmen werden alle projektbedingten Kosten, also sowohl das Gehalt der Fellows als auch Forschung-, Trainings- und Managementkosten, durch die monatliche "COFUND allowance" bezuschusst. Die Höhe der Festbeträge richtet sich danach, ob Promovierende oder Postdoktorand/innen gefördert werden. Auch bei COFUND wird in bestimmten Fällen die "long-term sick leave allowance" oder die "special needs allowance" gezahlt.
Umgang mit den Festbeträgen
Alle Zuwendungen werden von der Europäischen Kommission grundsätzlich nicht direkt an die Forschenden, sondern an die Gastinstitutionen ausgezahlt und von diesen verwaltet. Dementsprechend schließt die Kommission mit der Gastinstitution bzw. (bei Netzwerkprojekten) mit dem Projektkoordinator ein Grant Agreement (Fördervertrag) ab.
Auditzertifikate (Certificate on the Financial Statements, kurz: CFS) sind für Marie Skłodowska-Curie Actions nicht vorgesehen, da die Förderung vollständig über "unit costs" ausgezahlt wird. Dennoch können die Europäische Kommission oder der Europäische Rechnungshof ein Audit durchführen.
Die Besteuerung der einzelnen "unit costs" für Forschende ist von den örtlichen Finanzämtern abhängig. Weitere Informationen zur Besteuerung von Marie Skłodowska-Curie Fellowships finden Sie auch auf den Seiten des deutschen Researcher’s Mobility Portal EURAXESS.
Musterarbeitsvertrag für MSCA-Fellows
Forschende werden mittels eines Arbeitsvertrages bei der Gastorganisation beschäftigt. Deutschen Gastinstitutionen standen in Horizon 2020 Musterarbeitsverträge für die Anstellung von Fellows in den verschiedenen MSCA-Förderlinien zur Verfügung. Für Horizon Europe wurde bereits der Mustervertrag für die European Fellowships fertiggestellt. Die Muster für die anderen MSCA-Förderlinien werden zurzeit überarbeitet und in den folgenden Monaten hier veröffentlicht.
Die Vertragsmuster dienen als unverbindliche Hilfestellung. Eine juristische Prüfung muss bei Verwendung der Mustertexte - auch von einzelnen Abschnitten - auf jeden Fall von der anstellenden Einrichtung vorgenommen werden. Dies betrifft insbesondere die Konformität mit den Erfordernissen des aktualisierten Nachweisgesetzes, das in den Mustern nicht berücksichtigt werden kann.
Die Arbeitsgruppe, welche die Muster erstellt, wird von KoWi und der NKS MSCA koordiniert. Zu ihr gehören Vertreter/innen der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und des Bundesarbeitskreises der EU-Referent/innen (BAK), des Deutschen Luft- und Raumfahrtzentrums, der Fraunhofer-Gesellschaft sowie der Universität Duisburg-Essen.