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tatsächlich beim Zuwendungsempfänger in einer der oben genannten Kostenkategorien entstanden sind,
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während der Projektlaufzeit angefallen sind (Ausnahme: Kosten im Zusammenhang mit der Erstellung des Schlussberichts),
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im Zusammenhang mit dem Projekt wie im Annex I (Antrag) beschrieben angefallen und notwendig zur Projektdurchführung sind,
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gemäß den Buchhaltungsregeln der Partner aufgezeichnet, identifizierbar und kontrollierbar sind,
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nationalem Recht entsprechen sowie
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den Prinzipien eines soliden Finanzmanagements folgen und wirtschaftlich vertretbar sind.