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Berichterstattung

Die Durchführung eines Forschungsprojekts in Horizon 2020 ist mit bestimmten Berichtspflichten über die Verwendung der Fördermittel und den wissenschaftlichen Projektfortschritt verbunden. Die rechtliche Basis hierfür bildet Artikel 20 der Finanzhilfevereinbarung. Die Berichte dienen der Kommission als Grundlage für die Evaluierung des Projekts und weitere Zahlungen an den Koordinator.

Die Länge der Berichtsperioden wird während der Vertragsverhandlungen in Art. 20 GA festgelegt, häufig sind es 18 Monate.

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