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EIC-Accelerator

Der EIC Accelerator richtet sich an bereits bestehende kleine und mittlere Unternehmen (KMU) inklusive Start-ups und Spin-outs, aber auch an Antragsteller, die beabsichtigen, ein KMU zu gründen. Angesprochen sind Unternehmen bzw. geplante Unternehmensgründungen in EU-Mitgliedstaaten sowie in zum Rahmenprogramm assoziierten Staaten.   

Die Förderung des EIC Accelerator knüpft an die beiden anderen Instrumente des EIC, Pathfinder und Transition, an und unterstützt Innovationsaktivitäten ab TRL 5/6 sowie Markteinführung und Wachstum des Unternehmens. Den Schwerpunkt der Förderung bilden dabei Innovationen mit hohem europäischen und internationalen Marktpotential sowie dem Bedarf einer Finanzierung mit Risikokapital.

Eine Besonderheit des EIC Accelerator ist, dass die Förderung in Form einer Mischfinanzierung erfolgt, die aus einer Zuwendungskomponente und einer Beteiligungskapitalkomponente besteht. Die Zuwendungskomponente bezuschusst Innovationsaktivitäten und erstattet deren Kosten zu 70 % bis maximal 2,5 Mio. EUR. Die Beteiligungskapitalkomponente besteht aus einer langfristigen Bereitstellung von Risikokapital aus dem EIC Fund von bis zu 15 Mio. EUR.

Die Antragstellung erfolgt in einem dreistufigen Verfahren, das aus einem Kurzantrag, einem Vollantrag und einem Interview besteht. Die Einreichung eines Kurzantrages ist nicht an Fristen gebunden, sondern kann jederzeit erfolgen. Für bestimmte laufende Projekte aus Horizon 2020 oder Horizon Europe gibt es zudem die Möglichkeit eines Fast-Tracks, der anstatt eines Kurzantrags die Beurteilung im Rahmen eines Project Reviews vorsieht.

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