Rechtliche Grundlagen
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Am 28. April 2021 verabschiedeten das Europäische Parlament und der Rat die Verordnung zur Einrichtung von „Horizont Europa“, dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, sowie über dessen Regeln für die Beteiligung und die Verbreitung der Ergebnisse, am 10. Mai 2021 erließ der Rat seinen Beschluss zur Einrichtung des spezifischen Programms zur Durchführung von „Horizont Europa“, dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation.
Im Juni 2018 hatte die Europäische Kommission ihren Vorschlag für eine Verordnung über das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizon Europe“ einschließlich den Regeln für die Beteiligung und die Verbreitung der Ergebnisse veröffentlicht. Weiterhin veröffentlichte sie den Vorschlag für eine Entscheidung über das Spezifische Programm zur Durchführung des Rahmenprogramms. Die Verordnung wurde in den folgenden beiden Jahren in mehreren Schritten einer Verabschiedung durch Parlament und Rat vorangebracht.
Im Laufe des Entscheidungsverfahrens wurde die Einigung erzielt, dass gemäß dem Lissabon-Vertrag das spezifische Programm unter Anhörung des Europäischen Parlaments allein vom Rat beschlossen werden kann.