Kofinanzierte Doktorandenprogramme
Doktorandenprogramme sollen auf die Entwicklung und Erweiterung von Forschungskompetenzen abzielen und den „EU Principles on Innovative Doctoral Training“ entsprechen. Mehrere Partner, auch aus dem nicht-akademischen Sektor, sollten in das Programm einbezogen werden, um den Doktoranden/innen die Möglichkeit von Aufenthalten oder Entsendungen zu Trainingszwecken zu bieten. Die Promovenden müssen in ein Doktorandenprogramm eingeschrieben sein und sollten optimal betreut werden.
Kurzinformation
Art der Förderung: Kofinanzierung
Antragsberechtigt: Einrichtungen (auch Unternehmen bzw. nicht-akademische Einrichtungen), die ein Doktorandenprogramm anbieten
Laufzeit der Förderung: 3 bis 5 Jahre
Was wird gefördert: Beitrag zu den Managementkosten und dem Grundgehalt (living allowance); ggf. Special Needs Allowance für Forschende mit eingeschränkter Mobilität
Antragstellung: einstufig online zu festgelegten Antragsfristen