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Global Fellowships (GF)

Mit den Global Fellowships (GF) soll die internationale Karriere von Forschenden gefördert werden, indem sie die Möglichkeit zur Durchführung eines Forschungsprojektes in einer Forschungseinrichtung eines Drittstaates (z.B. USA, Kanada, Japan, ...) erhalten.

Bei einem Global Fellowship ist eine Rückkehr nach Europa verpflichtend. Das Fellowship im Drittstaat hat eine Dauer zwischen 12 und 24 Monaten; die Rückkehrphase an eine Gastinstitution in einem EU-Mitglieds- oder Assoziierten Staat (inklusive des Heimatlandes des Forschenden) beträgt ein Jahr. Über die gesamte Dauer des Fellowships ist der Forschende an der europäischen Gastinstitution angestellt und wird für die Zeit im Drittland von dieser entsandt.

Kurzinformation

Antragsberechtigt: Postdoktoranden/innen oder Forschende mit der Nationalität eines EU-Mitglied- oder Assoziierten Staates und mindestens 4-jähriger Vollzeit-Forschungserfahrung. Ebenfalls antragsberechtigt sind Forschende mit der Nationalität eines Drittstaates, wenn sie unmittelbar vor der Einreichungsfrist mindestens 5 Jahre ohne Unterbrechung in einem EU-Mitglieds- oder Assoziierten Staat gelebt und gearbeitet haben (long-term residence).

Mobilitätsregel: Forschende, die sich in den letzten 3 Jahren nicht länger als 12 Monate im Gastland aufgehalten haben

Laufzeit der Förderung: 1-2 Jahre (+ 1 Jahr Rückkehrphase an eine Gastinstitution in einem EU-Mitglied- oder Assoziierten Staat)

Forschungsthema: offen für alle Forschungsbereiche

Was wird gefördert: Gehalt + Zulagen, Zuschuss zu Forschungs- und Reisekosten, Management und Overheads, ggf. Special Needs Allowance für Forschende mit eingeschränkter Mobilität

Gastinstitution: Universitäten, Fachhochschulen, Forschungseinrichtungen, internationale Organisationen und Einrichtungen aus dem nicht-akademischen Sektor mit Sitz in einem EU-Mitglied- bzw. Assoziierten Staat

Antragstellung: einstufig online zu festgelegten Antragsfristen