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European Research Area (ERA)

Die Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums (EFR) ist seit der Kommissionsmitteilung „Towards a European Research Area“ aus dem Jahr 2000 einer der zentralen Leitgedanken für die Ausrichtung der Maßnahmen der Europäischen Union im Bereich der Forschung. Bereits im Vertrag von Lissabon wird der Europäische Forschungsraum (European Research Area; ERA) als "grenzenloser Raumes" für die Forschung beschrieben, der weltweit offen ist und auf einem „Binnenmarkt“ für Forschung beruht. ERA soll die freie Zirkulation von Forschern, wissenschaftlichen Erkenntnissen und Technologie ermöglichen und damit das politische Umfeld für wettbewerbsfähige Forschung und Innovation in Europa verbessern.

Das bedeutendste Instrument zur Umsetzung des Europäischen Forschungsraumes ist das europäische Forschungsrahmenprogramm für Forschung, Technologische Entwicklung und Demonstration.

Die Europäische Kommission erklärt das ERA-Konzept in einem Video.

 

Hintergrund

Bei ERA handelt es sich um ein für die EU-Forschungsförderung und -politik zentrales Konzept, dessen wichtigste Entwicklungsschritte sich folgendermaßen beschreiben lassen:

  • Schon in den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts entstanden Überlegungen zu einem einheitlich begriffenen europäischen Forschungssystem, in dem Synergien bei Infrastrukturen genutzt, gemeinsame Planungen aufgestellt und nationale Mobilitäts- und Wissensbarrieren beseitigt werden.
  • Im Jahr 2000 gewann das Konzept im Kontext der sog. "Lissabon-Strategie" entscheidend an politischer Bedeutung. Die Vision eines "grenzenlosen Raumes" für die Forschung umfasste die Bündelung von materiellen Ressourcen und Infrastrukturen, die Aktivierung von privaten Investitionen und die Stärkung von Mobilität und Humanressourcen und sollte dazu beitragen, die Europäische Union (EU) bis 2010 zum "wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum in der Welt" zu machen.
  • Um die Fortschritte bei der Schaffung des ERA zu bewerten, bestehende Mängel aufzuzeigen und eine öffentliche Diskussion anzuregen, veröffentlichte die Europäische Kommission im April 2007 ein sog. Grünbuch. Leitmotiv des Grünbuchs ist die Überwindung der Fragmentierung des ERA und die Steigerung seiner Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Vergleich.
  • Auf das Grünbuch und die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation aufbauend, setzte die EU mit dem "Ljubljana-Prozess" im Frühjahr 2008 die weitere Gestaltung des ERA in Gang. In der damit verbundenen sog. "Vision 2020" wird für ERA eine stärkere Interaktion innerhalb des "Wissensdreiecks" von Bildung, Forschung und Innovation gefordert, gestützt durch eine "fünfte Grundfreiheit" der EU, dem freien Verkehr von Forschern, Wissen und Technologie. Durch eine europaweite Kohäsionspolitik und eine angemessene länderübergreifende Koordinierung soll ERA Europa erlauben, im Dialog mit seinen wichtigsten internationalen Partnern mit einer Stimme zu sprechen und mit den Wettbewerbern aus Asien und den USA noch besser zu konkurrieren.

 

  • Mit dem Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags Ende 2009 wurde ERA zu einem Rechtsbegriff. So heißt es in Art. 179 AEUV: "Die Union hat zum Ziel, ihre wissenschaftlichen und technologischen Grundlagen dadurch zu stärken, dass ein europäischer Raum der Forschung geschaffen wird, in dem Freizügigkeit für Forscher herrscht und wissenschaftliche Erkenntnisse und Technologien frei ausgetauscht werden […]."
  • Der Europäische Rat vom Februar 2011 hat in einem nächsten Schritt festgelegt, dass ERA bis zum Ende des Jahres 2014 vollendet sein soll.
  • Im Juli 2012 veröffentliche die Europäische Kommission die Mittteilung "Eine verstärkte Partnerschaft im Europäischen Forschungsraum im Zeichen von Exzellenz und Wachstum". Hier werden fünf zentrale Handlungsfelder für die Vollendung der ERA definiert; unter anderem werden dort Eckpunkte für leistungsfähige nationale Forschungssysteme festgelegt und Vorschläge für eine stärkere Ausrichtung der nationalen Fördersysteme an der EU-Forschungsförderung formuliert.
  • Im Sommer 2013 begann eine bis heute anhaltende Diskussion über die Frage, ob zur Etablierung von ERA europäische Gesetzgebung notwendig ist und welche Eckpunkte hier gegebenenfalls zu definieren sind.
  • Mit dem Wechsel der Europäischen Kommission Ende 2014, verlagerte sich der Fokus von ERA auf die forschungspolitischen Prioritäten „Open Innovation“, „Open Science“ und „Open to the World“.

Auch die Wissenschaft in Europa hat Instrumente entwickelt, die die Ausgestaltung von ERA vorantreiben sollen. Die Spitzen der europäischen Forschungs- und Förderorganisationen (damals EUROHORCs) haben in Zusammenarbeit mit der European Science Foundation (ESF) eine sog. Roadmap to Excellence vorgelegt; die neue Organisation Science Europe hat dies aufgenommen und fortgeführt. In diesen Dokumenten ist eine Reihe von Vorhaben beschrieben, die die Wissenschaftseinrichtungen organisatorisch und finanziell autonom realisieren, und die die Maßnahmen der EU aus der Perspektive einer Orientierung insbesondere an der Qualität der Forschung ergänzen sollen.