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Horizon Europe: Ausschluss bestimmter ungarischer Einrichtungen von Vertragsabschlüssen

20. Jan 2023

Der Rat der Europäischen Union hat am 15. Dezember 2022 einen Durchführungsbeschluss verabschiedet, wonach mit bestimmten ungarischen Einrichtungen keine rechtlichen Verpflichtungen im Hinblick auf den EU-Haushalt, also z.B. im Rahmen von Horizon Europe-Grant Agreements, eingegangen werden dürfen. Diese Maßnahme dient dem Schutz des EU-Haushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn. 

Betroffen von dieser Entscheidung sind u.a. 21 Hochschulen in Ungarn, die durch Trusts verwaltet werden, welche durch das ungarische Gesetzes IX von 2021 eingerichtet wurden. Eine Liste dieser Einrichtungen finden Sie in der Tabelle auf dieser Webseite (in ungarischer Sprache).

Konkret bedeutet dies, dass mit den betreffenden Einrichtungen zurzeit keine Grant Agreements oder andere Förderzusagen im Rahmen von Horizon Europe abgeschlossen werden können. Laufende Projekte sind von den Maßnahmen nicht betroffen.

Es ist weiterhin möglich, in Horizon Europe Anträge mit den betroffenen ungarischen Einrichtungen einzureichen. Da die Dauer der Einschränkungen jedoch nicht absehbar ist, ist es ratsam, das Konsortium so zusammenzustellen, dass das Projekt auch ohne die ungarische Beteiligung zuwendungsfähig wäre. 

Bei weiteren Fragen können auch die Nationalen Kontaktstellen in Ungarn kontaktiert werden.