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Aktuelles

Ausweitung der Garantiezusage des Vereinigten Königreichs für Horizon Europe

18. Mrz 2022

Die britische Regierung hat ihre Zusage für die Gewährung einer Ersatzförderung für britische Teilnehmer an Horizon Europe auf weitere Ausschreibungen ausgeweitet. Die Garantie umfasst nun auch zahlreiche Topics, die in der zweiten Ausschreibungswelle (März 2022) veröffentlicht wurden.

Das Vereinigte Königreich (VK) ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht an Horizon Europe assoziiert. Britische Einrichtungen können daher keine Förderung aus Horizon Europe erhalten. Eine baldige Assoziierung wird jedoch angestrebt.

Im Rahmen einer Übergangsregelung der Europäischen Kommission („Transitional Arrangement“) können Einrichtungen und Forschende in Großbritannien dennoch Anträge auf eine Horizon Europe-Förderung einreichen. In der Zulassung und Begutachtung behandelt die Europäische Kommission diese Anträge, als wäre das VK bereits assoziiert. Erfolgreiche britische Antragsteller/innen, deren Projekte zur Grant Preparation aufgefordert werden, solange das VK noch nicht assoziiert ist, können sich auf die Ersatzförderung des VK bewerben. Die für die britische Einrichtung eingeplanten Projektkosten werden dann durch das VK erstattet.

Die Garantie gilt für Projekte in explizit ausgewählten Horizon Europe Topics, deren Grant Agreements vor dem 31. Dezember 2022 unterzeichnet werden. Die Ersatzförderung wird sowohl für Individualförderungen als auch für britische Beteiligungen an Konsortien gewährt und kann über die gesamte Laufzeit der Projekte bezogen werden. Aufrufe der Co-funded Partnerships und Institutional Partnerships sind derzeit nicht in der Garantiezusage enthalten.

Die Regierung des Vereinigten Königreichs zielt weiterhin auf eine baldige Assoziierung an Horizon Europe ab und ruft Forschende im Vereinigte Königreich auf, sich auch auf Horizon Europe-Aufrufe zu bewerben, die sich außerhalb der Garantie befinden.