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Andere direkte Kosten

Weitere direkte Kosten fallen beispielsweise an für Reisen, Verbrauchsmaterial, Geräte, Infrastruktur und Dienstleistungen. Diese Kostenarten wurden in Horizon 2020 üblicherweise in der Kategorie "Other direct costs" ausgewiesen und wurden für Horizon Europe umbenannt in "Purchase costs" (Beschaffungskosten). Die grundlegenden Vorschriften, dass diese Ausgaben den Regeln der Erstattungsfähigkeit sowie den einrichtungsinternen Buchführungsprinzipien entsprechen müssen, bleiben nach wie vor bestehen:

  • Reisekosten müssen auf tatsächlichen Ausgaben beruhen und nach den Richtlinien des Zuwendungsnehmers für Reisekostenerstattungen erfasst werden.

  • Kosten für die Nutzung von Geräten und Infrastrukturen werden entsprechend der tatsächlichen Nutzung und der in der Projektlaufzeit zur Anwendung gebrachten Abschreibungsraten erstattet. Hier sind die allgemein geltenden Abschreibungsregeln der Einrichtung zu berücksichtigen. Kosten für die Miete oder für ein Leasing von Equipment sind ebenfalls zulässig unter der Bedingung, dass sie die Höhe vergleichbarer Abschreibungsraten nicht überschreiten.

  • Weitere Kosten, z. B. für Verbrauchswaren und Dienstleistungen, für Übersetzungen, Werbung, Publikationen oder andere Verbreitungsmaßnahmen oder den Schutz von Projektergebnissen müssen ebenso auf Basis tatsächlich entstandener Kosten bei der Abrechnung nachgewiesen werden.

 

 

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