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Audits

Zur Sicherstellung der regelkonformen Abrechnung sind in Horizon Europe verschiedene finanzielle Projektprüfungen (Audits) vorgesehen. Nähere Informationen finden Sie im Datenblatt sowie in den Artikeln 24 und 25 des Grant Agreements.

Für Projektbeteiligungen ab 430.000 EUR ist die Einreichung eines Auditzertifikats (Certificate on the Financial Statements, CFS) durch den jeweiligen Projektpartner verpflichtend. Die Prüfung muss durch eine/n unabhängige/n und qualifizierte/n externe/n Auditor/in (entsprechend Richtlinie 2006/43/EC) erfolgen, der/die eine regelkonforme Abrechnung bestätigt. Für öffentliche Einrichtung gibt es auch die Möglichkeit, das Audit von einem "competent public officer", z.B. einem/er Innenrevisor/in, durchführen zu lassen, der/die nicht in die Erstellung der Finanzberichte involviert ist und durch eine nationale höherrangige Behörde bestätigt werden muss. Die Kosten für ein verpflichtendes CFS sind im Projekt abrechenbar.

Bis zwei Jahre nach Erhalt der Abschlusszahlung ist die Europäische Kommission zudem berechtigt, sogenannte ex-post-Audits durchzuführen und die ordnungsgemäße Abrechnung des Projektes zu überprüfen. Die Prüfung erfolgt entweder durch Auditor/innen der Kommission selbst oder durch von ihr beauftragte Prüfungsgesellschaften. Außerdem können Projektprüfungen durch den Europäischen Rechnungshof oder die Europäische Betrugsbekämpfungsbehörde OLAF erfolgen. Aus diesem Grunde besteht die Verpflichtung, die Projektunterlagen bis fünf Jahre nach Erhalt der Abschlusszahlung aufzubewahren.

Um die Anzahl von Auditierungen an Einrichtungen mit einer Vielzahl von Horizon-Europe-Projekten zu reduzieren, hat  die Europäische Kommission für bestimmte Einrichtungen die Möglichkeit eines System and Process Audits (SPA) eingeführt. Nach erfolgreichem Abschluss einer Prüfung des grundsätzlichen Abrechnungssystems und dessen Abläufe wird die Häufigkeit der Ex-post-Audits reduziert und der Schwellenwert für die Einreichung von CFS erhöht.

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