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Open Access und Forschungsdatenmanagement

Der freie Zugang zu Forschungsergebnissen ist in Horizon Europe grundsätzlich für alle Projekte verpflichtend. Hintergrund ist der Wunsch der Kommission, breitestmöglichen Zugang zu öffentlich geförderten Forschungsergebnissen zu gewährleisten.

Open Access zu wissenschaftlichen Veröffentlichungen

Waren in Horizon 2020 noch Embargoperioden von sechs bzw. zwölf Monaten vorgesehen, nach denen eine Publikation frei zugänglich sein musste, so ist in Horizon Europe ein sofortiger freier Zugang zu Veröffentlichungen, die ein peer-review Verfahren durchlaufen haben, gefordert. Details zur Veröffentlichung, Lizenzen und Metadaten sind im Fördervertrag (Grant Agreement) festgelegt. Unter anderem müssen die Verfasser sicherstellen, dass sie in ausreichendem Umfang Rechte am geistigen Eigentum behalten, um ihren Verpflichtungen nachkommen zu können. Kosten, die im Rahmen einer Open-Access-Veröffentlichung entstehen, sind im Projekt abrechenbar, sofern die Veröffentlichung in einer reinen Open-Access-Zeitschrift stattfindet.

Forschungsdatenmanagement

Auch zu Forschungsdaten soll in Horizon Europe grundsätzlich freier Zugang gewährleistet werden, entsprechend dem Grundsatz "so offen wie möglich – so beschränkt wie nötig". Im Umgang mit den Forschungsdaten sollen die Forschenden sich dabei an den FAIR-Prinzipien (Findability, Accessibility, Interoperability, Reusability) orientieren.

Dies umfasst u.a. die verpflichtende Erstellung eines Datenmanagementplans in jedem Projekt sowie die Speicherung und Bereitstellung der Daten in einem einschlägigen Repositorium. Details zu Veröffentlichung, Lizenzen und Metadaten sind im Grant Agreement festgelegt.

Ein freier Zugang zu Forschungsdaten muss jedoch nicht gewährleistet werden, wenn dies den legitimen (z.B. kommerziellen) Interessen der betroffenen Projektpartner widerspricht oder anderweitige Einschränkungen bestehen, z.B. aufgrund von Datenschutzbestimmungen, Sicherheitsvorschriften oder Rechten am geistigen Eigentum.

In den Arbeitsprogrammen können darüberhinausgehend zusätzliche Verpflichtungen zum freien Zugang zu Forschungsergebnissen festgelegt werden.

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