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MSCA-Projekte

Die Marie Skłodowska-Curie Actions (MSCA) unterscheiden sich in der Projektabrechnung erheblich von den Verbundforschungsprojekten im restlichen Forschungsrahmenprogramm. Anstelle von tatsächlichen Kosten werden bei MSCA monatliche Festbeträge (unit costs) erstattet, die in mehrere Kostenkategorien gegliedert sind. Wie viele "unit costs" ausgezahlt werden, richtet sich danach, wie viele Monate der Fellow für das Projekt eingestellt war (MSCA Doctoral Networks, Postdoctoral Fellowships und COFUND) bzw. entsendet wurde (MSCA Staff Exchanges).

Die Höhe der einzelnen Festbeträge ist abhängig von der gewählten MSCA-Maßnahme und ist im Arbeitsprogramm für das betreffende Jahr festgelegt. Für geförderte Projekte gelten für die gesamte Projektlaufzeit jeweils nur die finanziellen Bestimmungen aus dem Arbeitsprogramm in dem der Projektantrag gestellt wurde. Eine Anpassung der "unit costs" an nachfolgende Arbeitsprogramme ist nicht erlaubt.

Die Europäische Kommission hat einen Financial Guide mit Beispielen und Erläuterungen zur Umsetzung von MSCA Projekten veröffentlicht. Die Erläuterungen in diesem Dokument ergänzen die MSCA-spezifischen Bestimmungen im Horizon Europe Unit Model Grant Agreement.

Monatliche Festbeträge der EU zur Bezuschussung des Gehalts der Fellows:

  • Das Grundgehalt (living allowance): Die exakte Höhe der "unit cost" richtet sich danach, in welchem Land der Fellow sein Projekt durchführt. Der länderspezifische Korrekturfaktor ist im jeweiligen Arbeitsprogramm festgelegt.

  • Die Mobilitätszulage (mobility allowance) dient der Deckung von Ausgaben im Zusammenhang mit der privaten Mobilität, wie z.B. Umzugskosten oder Reisekosten.

  • Die Zahlung des Familienzuschlags (family allowance) ist abhängig vom Familienstand des Fellows und kann im laufenden Projekt angepasst werden.

  • Bei längeren Abwesenheiten des Fellows aufgrund von Mutterschutz, Elternzeit oder Krankheit kann dem Arbeitgeber eine monatliche "long-term leave allowance" gezahlt werden, um entstandene Kosten zu decken.

  • Forschende mit Beeinträchtigungen werden außerdem durch die "special needs allowance" in der Projektdurchführung unterstützt.

Monatliche Festbeträge der EU zur Bezuschussung der Projektdurchführung durch die Gastinstitution:

  • Die "research, training and networking contributions" sind ein monatlicher Zuschuss zu den Forschungs- und Forschungsausbildungskosten sowie Vernetzungsaktivitäten der Fellows, z.B. Konferenz- oder Seminargebühren oder, bei Netzwerkprojekten, Kosten für die Organisation von Workshops und Konferenzen.

  • Managementkosten und indirekte Kosten (management and indirect contributions) werden ebenfalls durch eine "unit cost" abgedeckt.

  • Die Mittel für die Projektdurchführung können innerhalb des Konsortiums umverteilt werden um zentrale Maßnahmen wie Sommerschulen oder das Projektmanagement leichter umsetzen zu können (MSCA Doctoral Networks, COFUND und Staff Exchanges).

Monatliche Festbeträge bei Marie Skłodowska-Curie COFUND

In MSCA COFUND Maßnahmen werden alle projektbedingten Kosten, also sowohl das Gehalt der Fellows als auch Forschung-, Trainings- und Managementkosten, durch die monatliche "COFUND allowance" bezuschusst. Die Höhe der Festbeträge richtet sich danach, ob Promovierende oder Postdoktorand/innen gefördert werden. Auch bei COFUND wird in bestimmten Fällen die "long-term sick leave allowance" oder die "special needs allowance" gezahlt.

Umgang mit den Festbeträgen

Alle Zuwendungen werden von der Europäischen Kommission grundsätzlich nicht direkt an die Forschenden, sondern an die Gastinstitutionen ausgezahlt und von diesen verwaltet. Dementsprechend schließt die Kommission mit der Gastinstitution bzw. (bei Netzwerkprojekten) mit dem Projektkonsortium ein Grant Agreement (Fördervertrag) auf Basis des Unit Model Grant Agreements ab.

Auditzertifikate (Certificate on the Financial Statements, CFS) sind für Marie Skłodowska-Curie Actions nicht vorgesehen, da die Förderung vollständig über "unit costs" ausgezahlt wird. Dennoch können die Europäische Kommission oder der Europäische Rechnungshof ein Audit durchführen.

Die Besteuerung der einzelnen "unit costs" für Forschende ist von den örtlichen Finanzämtern abhängig. Weitere Informationen zur Besteuerung von Marie Skłodowska-Curie Fellowships finden Sie auch auf den Seiten des deutschen Researcher’s Mobility Portal EURAXESS.

Musterarbeitsvertrag für MSCA-Fellows

Forschende werden mittels eines Arbeitsvertrages bei der Gastorganisation beschäftigt, der den MSCA-Anforderungen für gute Beschäftigung entsprechen muss. Deutschen Gastinstitutionen stehen in Horizon Europe Musterarbeitsverträge für die Anstellung von Fellows in den MSCA-Förderlinien MSCA-DN, MSCA-PF EF und MSCA-PF GF zur Verfügung.

Die Vertragsmuster dienen als unverbindliche Hilfestellung. Eine juristische Prüfung muss bei Verwendung der Mustertexte - auch von einzelnen Abschnitten - auf jeden Fall von der anstellenden Einrichtung vorgenommen werden. Die englische Leseversion kann den Fellows zur Information an die Hand gegeben werden.

Zusätzlich steht eine Vorlage für das Partnership Agreement zwischen Host Institution und Assoziiertem Partner in MSCA PF Global Fellowship-Projekten zur Verfügung.

Die Arbeitsgruppe, welche die Muster erstellt, wird von KoWi und der NKS MSCA koordiniert. Zu ihr gehören Vertreter*innen der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und des Bundesarbeitskreises der EU-Referent*innen an Hochschulen in Deutschland (BAK), des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt, der Fraunhofer-Gesellschaft sowie der Universität Duisburg-Essen.

Musterkonsortialvertrag für MSCA

Den Muster-Konsortialvertrag für MSCA DN- und SE-Projekte hat die BAK AG Recht auf Basis des DESCA Konsortialvertrags für Horizon Europe erarbeitet. Der Vertragstext bietet auch eine Lösung für die Einbindung von assoziierten Partnern mit eigenem Budget und enthält verschiedene Anlagen, z.B. einen Muster Career Development Plan und ein Muster Secondment Agreement.