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Berichterstattung

Die Durchführung eines Forschungsprojekts in Horizon Europe ist mit bestimmten Berichtspflichten über die Verwendung der Fördermittel und den wissenschaftlichen Projektfortschritt verbunden. Die diesbezüglichen Regelungen finden Sie im Datenblatt und in Artikel 21 des (Model) Grant Agreements.

Die Berichterstattung erfolgt zum einen über die Erstellung von Berichten am Ende einer jeden Berichtsperiode (periodic reporting). Die Berichtsperioden sind für jedes Projekt im Datenblatt des Grant Agreements definiert. Die zu erstellenden Periodenberichte enthalten einen technischen Teil zur Projektumsetzung und einen finanziellen Teil über die entstandenen Kosten. Nach Genehmigung der Berichte durch die Europäische Kommission bzw. Exekutivagentur werden die weiteren Auszahlungen der Fördermittel veranlasst.

Neben der periodischen Berichterstattung sind die Zuwendungsempfänger zudem gehalten, die Europäische Kommission auch zwischen den Berichten fortlaufend über den Projektfortschritt zu informieren (continuous reporting). Dies erfolgt in der Regel über das Funding & Tender Opportunities Portal und über vor Projektbeginn festgelegte Zielgrößen wie z.B. Deliverables und Milestones.  

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