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Zahlungsmodalitäten

Die Zahlungsmodalitäten in einem Horizon Europe-Projekt, d.h. die Art und Weise der Auszahlung der EU-Förderung an die Projektteilnehmer, ist in der Finanzhilfevereinbarung (Grant Agreement) im Datenblatt sowie in Artikel 22 geregelt.

Die Europäische Kommission bzw. ihre Exekutivagenturen überweisen die Fördersumme an den Koordinator des Projektes, der diese wiederum an die Projektpartner weiterleitet. Eine grundsätzliche Verteilung der Fördersumme innerhalb des Konsortiums ist im Budgetplan enthalten. Die Art und Weise der Weiterleitung der Tranchen an die Partner des Konsortiums kann im Konsortialvertrag geregelt werden.      

Die Auszahlung der Fördersumme erfolgt in folgenden verschiedenen Tranchen:

  • die Vorfinanzierung,

  • eine oder mehrere Zwischenzahlungen,

  • sowie die Abschlusszahlung.

Die Vorfinanzierung (pre-financing) erfolgt zu Beginn des Projektes und dient der Sicherstellung der finanziellen Liquidität des Konsortiums. Die Höhe und der Auszahlungszeitpunkt sind im Datenblatt der Finanzhilfevereinbarung festgelegt. Gleichzeitig mit der Auszahlung der Vorfinanzierung werden außerdem 5% der bewilligten maximalen Fördersumme in einen Garantiefonds (Mutual Insurance Mechanism) einbezahlt. Dieser Garantiefonds ersetzt eine gesamtschuldnerische Haftung des Konsortiums für etwaige Zahlungsausfälle eines Partners und deckt in eben diesen Fällen die Finanzierungslücke.

Während der Projektlaufzeit erfolgen nach Abschluss einer Berichtsperiode Zwischenzahlungen (interim payments). Diese sind an die Abgabe des Zwischenberichtes gekoppelt und ihre Höhe richtet sich nach der im Bericht eingereichten erstattungsfähigen Kosten. Während der Laufzeit des Projektes können so bis maximal 90 % der maximalen Fördersumme ausgezahlt werden.   

Am Ende des Projektes erfolgt dann im Rahmen einer Abschlusszahlung (final payment) die Auszahlung der restlichen erstattungsfähigen Kosten des Projektes, allerdings höchstens bis zur maximalen Fördersumme. Ähnlich wie bei den Zwischenzahlungen ist auch hier die Auszahlung an die Abgabe und Genehmigung des Abschlussberichtes gekoppelt. Zusätzlich wird mit der Schlusszahlung auch die zu Projektbeginn geleistete Einlage in den Garantiefonds zurückerstattet.

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