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MSCA COFUND

Worum geht es?

Mit dem Programm Co-funding of regional, national and international programmes (COFUND) werden sowohl bestehende, als auch neue regionale, nationale und internationale Programme unterstützt, die die internationale, intersektorale und interdisziplinäre Ausbildung, Mobilität und Karriereentwicklung von Doktorand*innen und Postdoktorand*innen stärken sollen.

Was ist zu beachten?

Kofinanziert werden entweder Doktorandenprogramme oder Postdoktorandenprogramme:

Doktorandenprogramme

Diese sollen auf die Entwicklung und Erweiterung von Forschungskompetenzen abzielen und den „EU Principles on Innovative Doctoral Training“ entsprechen. Partnerinstitutionen, auch aus dem nicht-akademischen Sektor, können in das Programm einbezogen werden, damit Doktorand*innen die Möglichkeit von dortigen Aufenthalten zu Trainingszwecken erhalten. Die Promovenden müssen in ein Doktorandenprogramm eingeschrieben sein und sollten umfassend betreut werden.

Postdoktorandenprogramme

Diese sollen individuelles Training der Postdoktoranden und deren Karriereentwicklung fördern. Orientiert an den Maßstäben der Europäische Charta für Forscher, sollten die Positionen international ausgeschrieben und die Kandidaten/innen über ein Peer Review Verfahren ausgewählt werden. Forschungsthema und Gasteinrichtung sollten von den Wissenschaftler*innen frei gewählt werden. Neben der transnationalen Mobilität sollte den Forschenden die Möglichkeit zur intersektoralen Mobilität offenstehen. Die Wissenschaftler*innen müssen für mindestens drei Monate angestellt werden.

Grundsätzlich gilt für alle kofinanzierten Wissenschaftler*innen die MSCA Mobilitätsregel: sie dürfen in den 36 Monaten vor der Rekrutierung oder vor der Bewerbungsfrist nicht länger als 12 Monate im Land der Gasteinrichtung gelebt oder gearbeitet haben. Laufende Programme können in begründeten Fällen davon abweichen.

Was wird gefördert?

Die Laufzeit der geförderten Programme beträgt maximal 60 Monate (inkl. Rekrutierungsphase). Die Postdoktorand*innen und Doktorand*innen müssen von der jeweiligen Gasteinrichtung prinzipiell in einem Vollzeitarbeitsvertrag angestellt werden.

Die Förderung ist eine Kofinanzierung von Personalkosten und wird in festen Pauschalen pro beantragtem Personenmonat ausgegeben. Hinzu kommt im Bedarfsfall ein Beitrag zu Kosten der Einrichtung im Falle von längeren Abwesenheiten der Wissenschaftler*innen und eine Pauschale für Wissenschaftler*innen mit eingeschränkter Mobilität.

Kosten für Forschung, Reisen, Mobilität, Overhead etc. müssen aus anderen Mitteln finanziert werden. Dabei ist eine Finanzierung aus anderen EU-Programmen mit Ausnahme von Horizon Europe zulässig. Der maximale EU-Beitrag an eine Einrichtung liegt bei 10 Mio. EUR pro Ausschreibung.

Wer kann sich bewerben?

Diese Fördermaßnahme richtet sich an Einrichtungen in EU-Mitgliedstaaten oder Horizon Europe-assoziierten Staaten. 

Wann wird ausgeschrieben?

Anträge können online über das Funding & Tender Opportunities Portal zu festgelegten jährlichen Ausschreibungsfristen eingereicht werden. Weitere Informationen zur Antragsberechtigung finden sich in den Dokumenten der jeweiligen Ausschreibung und im Arbeitsprogramm.

Antragstellung

Die COFUND-Anträge können online im Funding & Tender Opportunities Portal eingereicht werden. Die Anträge müssen dem Template entsprechen und können nicht länger als 30 Seiten sein.

Die Begutachtung für beide Programmtypen findet in zwei separaten Panels für Doktorandenprogramme und für Postdoktorandenprogramme statt. Es gibt acht thematische Evaluierungspanels, in denen die Anträge von einzelnen Gutachter*innen anhand der Evaluierungskriterien mit maximal 5 Punkten in jeder Kategorie bewertet werden: "Excellence" (50%), "Impact" (30%) und "Quality and efficiency of the implementation" (20%). Wurde ein Programm bereits unter COFUND gefördert, ist darzulegen, wie sich der neue Antrag inhaltlich zum bereits geförderten Programm verhält und darüber hinausgeht.

Vom Ende der Einreichungsfrist bis zum Projektstart ist mit einer Zeitspanne von acht Monaten zu rechnen.

Mögliche Synergien in der Förderung

Synergien in der Förderung sind insbesondere mit dem European Structural & Investment Funds (ESIF) wünschenswert.

Seal of Excellence

Das Seal of Excellence wird für Anträge mit einer Gesamtpunktzahl von 85% oder mehr vergeben, die aufgrund eines nicht ausreichenden Budgets durch die MSCA nicht finanziert werden können.