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MSCA Staff Exchanges

Worum geht es?

Durch das Programm Staff Exchanges werden intersektorale, internationale und interdisziplinäre Kooperationen durch den gegenseitigen Austausch von Personal und Wissen gefördert. Projekte können auch auf Vorarbeiten aus bereits bestehenden wissenschaftlichen Netzwerken aufbauen, sollen diese aber weiter fortsetzen und vor allem wissenschaftliche Kooperationen vertiefen und/oder (weiter) aufbauen. 

Was ist zu beachten?

Die Kooperationen werden auf der Basis eines gemeinsamen Forschungs- oder Innovationsprojekts von einem Konsortium beantragt, das aus mindestens drei Partnern aus drei verschiedenen Ländern besteht. Mindestens zwei dieser Länder müssen EU-Mitglied- oder Horizon Europe-assoziierte Staaten sein. Stammen die teilnehmenden Einrichtungen aus dem gleichen Sektor, muss wenigstens ein Teilnehmer in einem Drittstaat ansässig sein.

Entsendungen

Förderfähige Entsendungen sind klar definiert:

  • zwischen Einrichtungen in EU-Mitglied- oder Horizon Europe-assoziierten Staaten sollen Entsendungen weitestgehend intersektoral stattfinden

  • im selben Sektor innerhalb EU-Mitglied- oder Horizon Europe-assoziierten Staaten sind Entsendungen nur auf interdisziplinärer Ebene möglich

  • in oder aus Institutionen aus Drittstaaten sind Entsendungen sowohl intersektoral als auch im gleichen Sektor möglich

Entsendungen zwischen Einrichtungen, die beide in Drittländern oder im gleichen EU-Mitgliedsstaat, bzw. Horizon Europe-assoziiertem Staat angesiedelt sind, sind nicht förderfähig.

Entsendungen müssen mindestens einen Monat (30 Tage) und können maximal 12 Monate dauern. In dieser Zeit muss Vollzeit auf das Projekt gearbeitet werden. Das Minimum von 30 Tagen kann sowohl am Stück als auch in mehreren Etappen abgelegt werden. Voraussetzung ist, dass insgesamt mindestens 30 Tage an derselben Zieleinrichtung verbracht werden.

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Austausch von Wissenschaftler*innen jeder Karrierestufe sowie von administrativem, technischem und Management-Personal. Voraussetzung für den Austausch ist eine aktive Einbindung des Personals in Forschungsaktivitäten an der Entsendeeinrichtung von mindestens einem Monat vor der ersten Entsendung. Das Austauschprogramm soll abgerundet werden durch ein Angebot an gemeinsamen Netzwerkaktivitäten, der Organisation von Workshops und Konferenzen, mit dem Ziel Wissen auszutauschen und neue innovative Ansätze für spezifische Forschungs- oder Innovationsthemen zu entwickeln. Dabei soll das entsendete Personal ein möglichst umfangreiches Trainingsprogramm erhalten, welches zur weiteren Qualifizierung beiträgt und so die individuelle Karriereentwicklung fördert.

Finanziert wird eine Pauschale zur Aufwandsentschädigung des entsendeten Personals. Dazu gibt es für Einrichtungen Zuschüsse zu Forschungskosten, Trainings-/Vernetzungsaktivitäten, Konferenzen, Koordinierungs- und Managementkosten und eine Pauschale für indirekte Kosten. Das Gehalt des Entsendepersonals wird nicht über das Programm finanziert und muss während der Entsendung weiterhin von der Entsendeeinrichtung entrichtet werden.

Die Höhe und Laufzeit der Förderung beträgt maximal 360 Personenmonate für maximal 4 Jahre.

Wer kann sich bewerben?

Bewerbungen sind offen für alle Forschungsgebiete und werden durch ein Konsortium aus mindestens drei Einrichtungen aus unterschiedlichen Staaten eingereicht. Je nach Ausgestaltung der Austausche, müssen die Konsortien gewisse Mindestanforderungen erbringen:

  • Internationaler Austausch: mind. eine Institution außerhalb Europas & zwei Institutionen aus verschiedenen EU-Mitglied- oder Horizon Europe-assoziierten Staaten.

  • Intersektoraler Austausch: mind. zwei der drei Einrichtungen aus verschiedenen Sektoren mit Sitz in unterschiedlichen EU-Mitglied- oder Horizon Europe-assoziierten Staaten.

  • Ein Austausch im selben Sektor innerhalb Europas ist bis zu einem Maximum von 1/3 der Gesamtpersonenmonate möglich, sofern diese Entsendungen auf interdisziplinärer Basis erfolgen.

Wann wird ausgeschrieben?

Anträge können online über das Funding & Tender Opportunities Portal zu festgelegten jährlichen Ausschreibungsfristen eingereicht werden. Weitere Informationen zur Antragsberechtigung finden sich in den Dokumenten der jeweiligen Ausschreibung und im Arbeitsprogramm.

Antragstellung

Die Anträge haben eine vorgegebene Struktur und umfassen maximal 30 Seiten. Die Details der Antragsstrukturen sind im Arbeitsprogramm und dem Leitfaden für Antragstellende (Guide for Applicants) zu finden. Diese Dokumente sowie das Template sind im Funding & Tender Opportunities Portal unter der jeweiligen Ausschreibung abrufbar.

Es gibt acht thematische Evaluierungspanels, in denen die Anträge von einzelnen Gutachter*innen anhand der Evaluierungskriterien mit maximal 5 Punkten in jeder Kategorie bewertet werden: "Excellence" (50%), "Impact" (30%) und "Quality and efficiency of the implementation" (20%). Um gefördert werden zu können, muss ein Antrag insgesamt einen Schwellenwert von 70% erreichen.

Vom Ende der Einreichungsfrist bis zum Projektstart ist mit einer Zeitspanne von acht bis neun Monaten zu rechnen.