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MSCA Postdoctoral Fellowships

Worum geht es?

Ziel der Postdoctoral Fellowships ist es, durch die Umsetzung eines personalisierten Forschungsprojekts, Postdoktorand*innen mit ergänzenden professionellen Fähigkeiten für die zukünftige Karriere auszustatten. Dabei ist internationale, interdisziplinäre und intersektorale Mobilität das zentrale Element.

Was ist zu beachten?

Die Postdoctoral Fellowships unterteilen sich in zwei unterschiedliche Programme:

  • European Postdoctoral Fellowships können an einer Gasteinrichtung in einem EU-Mitgliedsstaat oder an einer Gasteinrichtung in einem an Horizon Europe assoziierten Staat stattfinden.

  • Global Postdoctoral Fellowships beinhalten eine „outgoing phase“ und somit eine Gasteinrichtung in einem außereuropäischen und nicht an Horizon Europe-assoziierten Staat und eine obligatorische Rückkehrphase zu einer Gasteinrichtung mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem an Horizon Europe-assoziierten Staat.

Für alle Geförderten gilt die Mobilitätsregel: sie dürfen in den 36 Monaten vor der Einreichungsfrist nicht länger als 12 Monate im Land der Gasteinrichtung gelebt oder gearbeitet haben (bei Global Postdoctoral Fellowships gilt als Referenz die Gasteinrichtung der „outgoing phase“).

Was wird gefördert?

Gefördert werden European Postdoctoral Fellowships mit einer 12 bis 24-monatigen Laufzeit und Global Postdoctoral Fellowships mit einer 24 bis 36-monatigen Laufzeit, bestehend aus einer 12 bis 24-monatigen „outgoing phase“ und einer 12-monatigen Rückkehrphase. In begründeten Fällen kann in beiden Fellowship-Programmen ein zusätzlicher Zeitraum von bis zu sechs Monaten an einer nicht-akademischen Einrichtung mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem an Horizon Europe-assoziierten Staat beantragt werden.

Die Postdoktorand*innen erhalten von der Gasteinreichung einen Arbeitsvertrag (i.d.R. Vollzeit) und ein monatliches Gehalt bestehend aus Zuschüssen zur Lebenshaltung und Mobilität sowie ggf. einer Familienzulage. Im Bedarfsfall kann ein Beitrag zu den Kosten längerer Abwesenheiten von Wissenschaftler*innen und eine Pauschale für Wissenschaftler*innen mit eingeschränkter Mobilität beantragt werden. Die Gasteinrichtung erhält für jeden angestellten Postdoktorand*innen monatlich eine Pauschale für Kosten bezüglich Forschungs-, Trainings-/Vernetzungsaktivitäten sowie für Management- und indirekte Kosten.

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich Forschende jeder Nationalität und aus allen Wissenschaftsbereichen, die einen Doktorgrad und maximal 8 Jahre Vollzeit-Forschungserfahrung nach der Graduierung zum Zeitpunkt der Einreichungsfrist aufweisen. Allerdings können Zeiten, die außerhalb der Forschung verbracht wurden, Karriereunterbrechungen (bspw. wegen Elternzeit) sowie Zeiten, die man in einem nicht-europäischen Drittstaat verbracht hat (für Forschende, die sich wieder in einen EU-Mitgliedstaat oder in einen an Horizon Europe assoziierten Staat eingliedern möchten), von den 8 Jahren Vollzeit-Forschungserfahrung abgezogen werden. Antragstellende eines Global Postdoctoral Fellowships müssen zudem Staatsangehörige oder so genannte „long-term residents“ eines EU-Mitgliedstaats oder eines mit Horizon Europe-assoziierten Staats sein.

Wann wird ausgeschrieben?

Anträge können online über das Funding & Tender Opportunities Portal zu festgelegten jährlichen Ausschreibungsfristen eingereicht werden. Weitere Informationen zur Antragsberechtigung finden sich zudem im Guide for Applicants der jeweiligen Ausschreibung und im MSCA Arbeitsprogramm.

Antragstellung

Die Anträge werden von den Forschenden gemeinsam mit der Gasteinrichtung elektronisch über das Funding & Tender Opportunities Portal gestellt. Der Antrag darf nicht länger als 10 Seiten sein (ohne Anhänge) und sollte der Struktur des Postdoctoral Fellowship Templates entsprechen. Anträge, die bei der Vorjahresausschreibung der Postdoctoral Fellowships eingereicht wurden (selbe Gasteinrichtung und selber Forschende) und weniger als 70% der möglichen Punkte erhalten haben, dürfen im folgenden Jahr nicht erneut eingereicht werden.

Die Anträge werden von Expert*innen in einem von acht wissenschaftlichen Panels hinsichtlich „Excellence“, „Impact“ und „Quality and efficiency of the implementation“ mit maximal 5 Punkten pro Kategorie bewertet. „Excellence“ fließt mit 50% in die Gesamtbewertung ein, „Impact" mit 30% und „Quality and efficiency of the implementation“ mit 20%. Jedes der acht Panels erstellt zwei Rankinglisten, eine für European Postdoctoral Fellowships und eine für Global Postdoctoral Fellowships, da die Programme separate Budgets haben.

Vom Ende der Einreichungsfrist bis zum Projektstart ist mit einer Zeitspanne von acht Monaten zu rechnen.

Seal of Excellence

Das Seal of Excellence wird an Antragstellende mit einer Gesamtpunktzahl von 85% oder mehr vergeben, die aufgrund eines nicht ausreichenden Budgets durch die MSCA nicht finanziert werden können.

Researchers @ Risk

Forschende, die Flüchtlinge in einem EU-Mitgliedstaat oder einem an Horizon Europe-assoziierten Staat sind, können sich, unabhängig von ihrer Nationalität, ebenfalls für ein Postdoctoral Fellowship bewerben, insofern sie die allgemeinen anderen Voraussetzungen erfüllen.