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MSCA Doctoral Networks

iStock.com/Jacob Ammentorp Lund
iStock.com/Jacob Ammentorp Lund

Worum geht es?

Mit den Doctoral Networks (DN) werden transnationale Doktorandenprogramme mit unterschiedlichen Einrichtungen aus dem akademischen und nicht-akademischen Bereich gefördert. Ziel ist es, die Karriereaussichten von Wissenschaftler*innen durch internationale, interdisziplinäre und intersektorale Mobilität zu verbessern und den Wissenstransfer zwischen den beteiligten Einrichtungen zu stärken. Hierdurch soll die Nachhaltigkeit, Qualität und Relevanz von Doktorandenprogrammen erhöht werden.

Was ist zu beachten?

Antragstellende Konsortien eines Doctoral Networks müssen mindestens aus drei Einrichtungen aus drei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten oder an Horizon Europe-assoziierten Staaten bestehen, wovon mindestens eine Einrichtung des Konsortiums in einem EU-Mitgliedstaat angesiedelt sein muss. Jede beteiligte Einrichtung muss mindestens eine*n Doktorand*in im Rahmen des Projekts einstellen. Die einzelnen Mitglieder eines Konsortiums können Hochschulen, Forschungseinrichtungen, nicht-akademische Einrichtungen sowie Unternehmen (insbesondere auch KMUs) sein. Entsendungen von Doktorand*innen innerhalb eines Konsortiums zu anderen Einrichtungen sind ausdrücklich erwünscht, dürfen aber nicht mehr als 1/3 der Rekrutierungszeit in Anspruch nehmen (Ausnahme: Industrial Doctorates und Joint Doctorates).

Die Doctoral Networks werden in drei Varianten (Doctoral Networks - DN, Industrial Doctorates - ID, Joint Doctorates - JD) angeboten. Für die Varianten der ID und JD gelten weitere spezifische Bedingungen.

  • Industrial Doctorates: mind. zwei der drei Einrichtungen des Konsortiums müssen dem akademischen, bzw. dem nicht-akademischen Sektor zugeordnet werden können. Doktorand*innen müssen mindestens 50% ihrer Zeit im nicht-akademischen Sektor verbringen. Akademische und nicht-akademische Einrichtungen, die eine gemeinsame Betreuung übernehmen, können im gleichen Land angesiedelt sein.

  • Joint Doctorates: mind. drei Einrichtungen des Konsortiums müssen berechtigt sein, Doktortitel zu vergeben, wovon mind. zwei Einrichtungen berechtigt sein sollten einen gemeinsamen-, doppelten- oder multiplen Doktortitel verleihen zu können. Zudem müssen diese in unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten bzw. Horizon Europe-assoziierten Staaten angesiedelt sein.

Für alle angestellten Doktorand*innen, gilt die Mobilitätsregel: sie dürfen in den 36 Monaten vor Beginn des Beschäftigungsverhältnisses nicht länger als 12 Monate im Land der Gasteinrichtung gelebt oder gearbeitet haben.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Doktorandenprogramme mit einer maximalen Laufzeit von vier Jahren mit einer maximalen Förderung von 540 Personenmonaten (Vollzeitanstellungen). Die Dauer des Arbeitsverhältnisses von Doktorand*innen kann sich auf minimal 3 Monate und maximal auf bis zu 36 Monate belaufen. Für die Joint Doctorates (JD) gilt die Ausnahme, dass die Anstellung von Doktorand*innen bis max. 48 Monate möglich ist. Die Projektlaufzeit wurde für die Variante der Joint Doctorates (JD) auf bis zu fünf Jahre erhöht.

Nicht mehr als 40% einer Doctoral Networks-Förderung darf an teilnehmende Einrichtungen im selben Land gehen. Dieses gilt gleichermaßen für internationale Organisationen und International European Research Organisations (IERO), wobei nicht mehr als 40% der Gesamtförderung an dieselbe Organisation gehen dürfen.

Finanziert werden die Doctoral Networks über institutionelle Zuschüsse zu Forschungs-, Trainings- und Netzwerkkosten, Management sowie indirekte Kosten. Des Weiteren erhalten Doktorand/innen im Rahmen ihres Vollzeitarbeitsvertrages ein Gehalt und Mobilitätszulagen. Ggf. kann die Einrichtung weitere Zuschüsse für die Kosten längerer Abwesenheiten von Wissenschaftler/innen und eine Pauschale für Wissenschaftler*innen mit eingeschränkter Mobilität beantragen.

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich internationale und intersektorale Konsortien aller Forschungsbereiche, die ein gemeinsames Doktorandenprogramm aufsetzen und den jeweiligen Mindestanforderungen der drei Programmtypen entsprechen.

Wann wird ausgeschrieben?

Anträge können online über das Funding & Tender Opportunities Portal zu festgelegten jährlichen Ausschreibungsfristen eingereicht werden. Weitere Informationen zur Antragsberechtigung finden sich in den Dokumenten der jeweiligen Ausschreibung und im MSCA-Arbeitsprogramm.

Antragstellung

Der Antrag sollte der Struktur des Doctoral Networks Templates entsprechen und nicht länger als 30 Seiten (ohne Anhänge) sein. Wiedereinreichungen sind grundsätzlich möglich, jedoch muss für die Wiedereinreichung der Qualitätsschwellenwert von 80% im Vorjahresantrag erreicht worden sein (gilt für Einreichungen unter Horizon Europe).

Die Anträge werden von Expert*innen in einem von acht wissenschaftlichen Panels hinsichtlich „Excellence“, „Impact“ und „Quality and efficiency of the implementation“ mit maximal 5 Punkten in jeder Kategorie bewertet. „Excellence“ fließt mit 50% in die Gesamtbewertung ein, „Impact“ mit 30% und „Quality and efficiency of the implementation“ mit 20%. Jedes der acht Panels erstellt eine separate Rankingliste. Um gefördert werden zu können, muss ein Antrag mindestens einen Schwellenwert von insgesamt 70% erreichen.

Vom Ende der Einreichungsfrist bis zum Projektstart ist mit einer Zeitspanne von acht Monaten zu rechnen.

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