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Beteiligungsregeln & Antragstellung

An Horizon Europe können grundsätzlich alle natürlichen und juristischen Personen teilnehmen. Je nach Programmteil gelten weitere Bedingungen bzw. Einschränkungen. So sind für Kooperationsvorhaben mindestens drei voneinander unabhängige Einrichtungen aus drei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten oder Assoziierten Staaten (s.u.) notwendig, darunter mindestens eine Einrichtung aus einem EU-Mitgliedstaat. Für Einzelmaßnahmen wie z.B. bestimmten Grants des European Research Councils (ERC) oder des European Innovation Councils (EIC) wird die Teilnahme einer Einrichtung aus einem EU-Mitgliedstaat oder Assoziiertem Staat vorausgesetzt. Nähere Informationen zu den Bedingungen finden Sie in den jeweiligen Arbeitsprogrammen.  

Eine Förderung erhalten können nur Einrichtungen mit Sitz in einem der folgenden Staaten:

  • EU-Mitgliedstaaten

  • Staaten, die ein Assoziierungsabkommen mit der EU zur Teilnahme am Programm abgeschlossen haben, sog. Assoziierte Staaten

  • Staaten mit geringem oder mittlerem Einkommen

Eine Liste der förderfähigen Staaten wird von der Europäischen Kommission mit Veröffentlichung des Arbeitsprogramms zur Verfügung gestellt. In Ausnahmefällen kann auch die Förderung von Einrichtungen aus anderen hier nicht genannten Staaten in Betracht kommen, wenn dies in der jeweiligen Ausschreibung explizit aufgeführt ist.

Die Art und Höhe der Förderung ist im jeweiligen Arbeitsprogramm und in der Ausschreibung selbst definiert. Zum Beispiel erhalten nicht-gewinnorientierte Einrichtungen wie Hochschulen und öffentliche Forschungseinrichtungen bei den Projekttypen „Research and Innovation action“ und „Innovation action“ eine Förderung von 100 % ihrer erstattungsfähigen direkten Kosten sowie für die indirekten Kosten eine Pauschale von 25 % der erstatteten direkten Kosten. Bei gewinnorientierten Einrichtungen werden in „Innovation actions“ nur 70 % der jeweiligen direkten Kosten sowie ebenfalls eine 25%-Pauschale für indirekte Kosten erstattet. In Projekten der Marie Skłodowska-Curie Actions (MSCA) wiederum und bei Ausschreibungen, für die eine Lump-sum-Förderung vorgesehen ist, erfolgt die Förderung in Form von Pauschalen pro Forschermonat bzw. pro abgeschlossenem Arbeitspaket.    

In Horizon Europe können Projektvorschläge nur im Rahmen entsprechender Ausschreibungen eingereicht werden. Die Ausschreibungen werden in ein- oder mehrjährigen Arbeitsprogrammen veröffentlicht, welche u.a. die thematischen und strukturellen Vorgaben, die jeweiligen Daten für Öffnung und Schließung der Ausschreibungen, die Begutachtungskriterien sowie Informationen zum vorgesehenen Budget enthalten. Während der Laufzeit eines Rahmenprogramms werden die jeweiligen Arbeitsprogramme regelmäßig aktualisiert.

Die Europäische Kommission veröffentlicht die Arbeitsprogramme und die einzelnen Ausschreibungen im Funding & Tenders Portal. Über dieses Portal erfolgt auch die Antragstellung, je nach Ausschreibung in ein- oder zweistufigen Verfahren. Im einstufigen Verfahren muss innerhalb der angegebenen Einreichungsfrist ein Vollantrag eingereicht werden. Beim zweistufigen Verfahren wird in der ersten Stufe eine Projektskizze eingereicht und nur im Falle einer positiven Begutachtung werden die Antragsteller eingeladen, in der zweiten Stufe einen Vollantrag einzureichen.

Die Begutachtung der eingereichten Anträge erfolgt mit Hilfe unabhängiger Experten im Rahmen eines Peer-review-Verfahrens, das aus verschiedenen Phasen besteht. Die Gutachter beurteilen die Anträge entsprechend der zentralen Kriterien und bewerten diese mit Punkten. Je nach Budgetsituation erhalten dann der bzw. die am höchsten bewertete(n) Projektvorschlag/-vorschläge eine Bewilligung. Die Europäische Kommission sucht laufend nach Experten der verschiedenen Bereiche für ihre Begutachtungsverfahren und bietet eine Bewerbung hierfür über das Funding & Tenders Portal an.

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