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Nutzung der Ergebnisse und Verwertung

Für alle Projekte besteht in Horizon Europe die Verpflichtung ("best effort") neu entstandene Kenntnisse zu verwerten und sie angemessen und wirkungsvoll zu schützen. Die Verwertung kann dabei auch durch Dritte stattfinden. Jedes Arbeitsprogramm kann zudem weitere Verpflichtungen zur Verbreitung der Ergebnisse vorsehen.

Falls es einem Projektteilnehmer trotz bester Bemühungen nicht gelingt, innerhalb eines Jahres nach Projektende seine Ergebnisse unmittelbar oder mittelbar zu nutzen, müssen die Ergebnisse auf der Horizon Results Platform angeboten werden. Nur in Ausnahmefällen kann diese Verpflichtung entfallen.

Die Horizon Results Platform ist Teil des Funding & Tender Opportunities Portals und hat das Ziel, Ergebnisse sowohl gegenüber Politik und Gesellschaft als auch gegenüber anderen Forschenden, Unternehmern und potenziellen Investoren darzustellen. Damit soll die Zusammenarbeit verschiedener Akteure befördert und ein möglichst großer Transfer der Forschungsergebnisse in die Gesellschaft und auf den Markt erwirkt werden.

Die Europäische Kommission verfolgt die Nutzung von Ergebnissen in Horizon Europe auch nach Projektende weiter und befragt die Inhaber/innen von Rechten zu Verwertungsmaßnahmen.

Alle Verbreitungs- und Verwertungsmaßnahmen müssen mit den geistigen Eigentumsrechten und den anderen Interessen des Inhabers im Einklang stehen. Vor jeglicher Maßnahme sind daher die anderen Teilnehmenden zu unterrichten. Alle Veröffentlichungen und Patentanmeldungen müssen zudem einen Hinweis auf die finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft enthalten. Eine Vorabinformation an die Kommission vor Veröffentlichung ist nicht notwendig.

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