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Zugangsrechte

Die Einräumung von Zugangsrechten ist schriftlich zu beantragen. Auch in Horizon 2020 schließt die Lizenzvergabe das Recht zur Vergabe von Unterlizenzen nicht mit ein. Die Teilnehmer legen die für das Projekt „notwendigen“ bestehenden Kenntnisse und Schutzrechte schriftlich fest. Spezielle bestehende Kenntnisse und Schutzrechte können ebenso auch noch während des Projekts ausgeschlossen werden. Um Zugangsrechte kann bis zu einem Jahr nach Projektende ersucht werden, sofern keine andere Frist vereinbart wird.

Zugangsrechte für die Durchführung des Projekts: Die Zugangsrechte zu Ergebnissen sollen den Teilnehmern unentgeltlich gewährt werden. Auch Zugangsrechte zum background sollen den Teilnehmern unentgeltlich gewährt werden, sofern nicht vor Abschluss der Finanzhilfevereinbarung etwas anderes vereinbart wurde.

Zugangsrechte für die Nutzung („use“): Zugangsrechte zu Ergebnissen ebenso wie zum background sind den Teilnehmern zu fairen und angemessenen Bedingungen zu gewähren, wenn dies zur Nutzung der eigenen Ergebnisse notwendig ist.

 

 

Die Definition von "needed" (notwendig) ist im Bereich der Zugangsrechte ein wirksamer Filter, durch den die Partner hinreichend geschützt sind. "Needed" bedeutet, dass der Einblick in Wissensbereiche eines Partners für die Durchführung der Maßnahme oder der Verwertung ihrer Ergebnisse unentbehrlich sein muss.

Zusätzliche Bestimmungen gibt es über die Gewährung unentgeltlicher Zugangsrechte zu neuen und bestehenden Kenntnissen und Schutzrechten zur Durchführung oder Nutzung für bestimmte Arten von Aktivitäten, wie etwa Sicherheitsforschung oder für Maßnahmen zugunsten spezieller Gruppen.

Für die Europäische Union und im Bereich der Sicherheitsforschung auch für die Mitgliedstaaten sind unter bestimmten Umständen (Nutzung im politischen Kontext, ausschließlich für nichtkommerzielle Zwecke) ebenfalls Zugangsrechte vorgesehen.