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Schutz der Ergebnisse bei Veröffentlichung, Verbreitung und Nutzung

Neue Kenntnisse und Schutzrechte sind für die industrielle bzw. kommerzielle Anwendung angemessen und wirkungsvoll zu schützen.

Verbreitungsmaßnahmen müssen mit den geistigen Eigentumsrechten und den anderen Interessen des Inhabers im Einklang stehen. Vor jeglicher Maßnahme sind daher die anderen Teilnehmer zu unterrichten. Alle Veröffentlichungen und Patentanmeldungen müssen zudem einen Hinweis auf die finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft enthalten. Eine Vorabinformation an die Kommission vor Veröffentlichung ist nicht notwendig.

In Fällen, in denen ein Projektpartner sich entscheidet, seine Ergebnisse nicht angemessen schützen zu wollen (z.B. aufgrund des kommerziellen Schwerpunkts in einem anderen Bereich), ist die Kommission zu informieren, die dann in Absprache mit dem Projektpartner, die Ergebnisse im Namen der EU schützen kann.  

Bei Projekten, welche Potenzial zur Bewältigung wichtiger gesellschaftlicher Herausforderungen haben, können zusätzliche Verpflichtungen in der Finanzhilfevereinbarung festgelegt werden, z.B. das Verbot zur Vergabe ausschließlicher Lizenzen. Die Aufnahme solcher zusätzlichen Verpflichtungen in die Finanzhilfevereinbarung wird bereits im Arbeitsprogramm angekündigt. Ebenso können besondere Förderformen wie Preise oder vorkommerzielle Auftragsvergabe die Festlegung spezieller Regeln erfordern.