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Europäischer Rechnungshof: Sonderbericht zu Synergien

25. Nov 2022

Der Europäische Rechnungshof hat am 21. November 2022 seinen Sonderbericht „Synergien zwischen Horizont 2020 und den europäischen Struktur- und Investitionsfonds werden noch nicht voll ausgeschöpft“ veröffentlicht.

Im Rechtsrahmen der EU für den Zeitraum 2014 bis 2020 war erstmals die Schaffung von Synergien zwischen dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizon 2020 und den europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) gesetzlich vorgeschrieben. Wie der Hof feststellt, konnten diese Synergien nur teilweise hergestellt werden.

Der Bericht erfasst und bewertet den Grad der in diesem Zeitraum hergestellten unterschiedlichen Synergien und geht auf die Gründe diverser Defizite in diesem Bereich ein. Ein wesentlicher Faktor ist die fehlende Abstimmung und Kooperation der relevanten Interessensträger/innen und Entscheider/innen wie z.B. der Europäischen Kommission und nationalen sowie regionalen Behörden. Ein weiteres Hindernis seien die unterschiedlichen rechtlichen und administrativen Rahmenbedingungen von Horizon 2020 und den ESI-Fonds.

Das mit Horizon 2020 eingeführte Seal of Excellence wurde in der Praxis nur selten vergeben.

Ausgehend von seinen Prüfungsergebnissen spricht der Rechnungshof Empfehlungen zur zukünftigen Verbesserung der Synergieeffekte an die Europäische Kommission aus