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Aktuelles

Schlussfolgerungen des Wettbewerbsrates vom 10. Juni 2022

24. Jun 2022

Die für Forschung zuständigen Minister/innen der EU-Mitgliedstaaten haben auf ihrer Sitzung am 10. Juni 2022 Schlussfolgerungen zur internationalen Zusammenarbeit im Bereich Forschung und Innovation, zur Forschungsbewertung und Open Science sowie zur Umsetzung der europäischen Missionen verabschiedet.
 
Bezüglich der internationalen Zusammenarbeit in Forschung und Innovation verweisen die Ratsschlussfolgerungen auf gemeinsame Grundsätze und Werte, u.a. Wissenschaftsfreiheit, Gleichheit der Geschlechter oder Schutz von geistigen Eigentumsrechten, auf deren Grundlage ein multilateraler Dialog mit den wichtigsten Partnern der EU gestartet wird. Damit soll eine ausgewogene und für beide Seiten vorteilhafte internationale Zusammenarbeit gewährleistet werden.
 
Die Schlussfolgerungen zur internationalen Zusammenarbeit enthalten zudem als Anhang eine Erklärung zu den Folgen der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine im Forschungs- und Innovationsbereich.
 
In seinen Schlussfolgerungen zur offenen Wissenschaft schlägt der Rat ein gemeinsames Vorgehen im Europäischen Forschungsraum zu den Bereichen ‚Reform der Forschungsbewertungssysteme‘, ‚Europäischer Ansatz und Kapazitäten für wissenschaftliches Publizieren und wissenschaftliche Kommunikation' sowie ‚Entwicklung der Mehrsprachigkeit für europäische wissenschaftliche Publikationen‘ vor. Verbesserungen in diesen drei Bereichen könnten die Attraktivität von Forschungslaufbahnen erhöhen, den wissenschaftlichen Austausch erleichtern, Wissenschaft und Gesellschaft näherbringen sowie die Verbreitung von Forschungsergebnissen fördern.
 
Der Rat empfiehlt hinsichtlich der Weiterentwicklung von Forschungsbewertungssystemen in Europa die Autonomie von Forschungseinrichtungen, die Freiheit der wissenschaftlichen Forschung sowie die Vielfalt der nationalen Wissenschaftssysteme und Disziplinen zu berücksichtigen. Leitprinzipien sind insbesondere ein ausgewogener Ansatz von quantitativen und qualitativen Bewertungsmaßstäben, die Anerkennung aller Formen von Forschungs- und Innovationsergebnissen und -verfahren (also neben Publikationen z.B. auch Datensätze, Methoden, Protokolle, Patente); die Berücksichtigung unterschiedlicher Karrierewege und der Vielfalt von Forschungs- und Innovationstätigkeiten (z.B. Führungsaufgaben, Entrepreneurship, Datenmanagement, Lehre); sowie von disziplinären Besonderheiten und spezifischen wissenschaftlichen Karrierephasen.
 
In den Schlussfolgerungen zu den Europäischen Missionen formuliert der Rat Leitlinien für effiziente Steuerungsmechanismen und für eine kohärente Verwaltung der auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene finanzierten Projekte und Maßnahmen, die zu den Zielen der Missionen beitragen sollen (Portfolio-Ansatz). Hervorgehoben wird die besondere Bedeutung der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an den Europäischen Missionen, da diese letztlich auf die Verbesserung der Lebensqualität der europäischen Gesellschaften abzielen.
 
Der Rat weist zudem darauf hin, dass die EU-Kommission spätestens bis Ende 2023 bzw. vor der Festlegung neuer oder der Weiterentwicklung laufender Missionen eine Bewertung der Europäischen Missionen vornehmen muss.