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Aktuelles

Beteiligung des Vereinigten Königreichs an EU-Programmen im Forschungsbereich

08. Jan 2021

Am 1. Januar 2021 ist das zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich (VK) ausgehandelte Handels- und Partnerschaftsabkommen vorläufig (erforderlich ist noch die Zustimmung des Europäischen Parlaments) in Kraft getreten.

In diesem Abkommen ist auch die zukünftige Beteiligung des Vereinigten Königreichs an EU-Programmen geregelt. Einem Protokoll(-entwurf) zu einer gemeinsamen Erklärung beider Vertragsparteien zufolge soll sich das VK als assoziiertes Land insbesondere am EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizon Europe (mit Ausnahme von Finanzierungsinstrumenten des EIC-Fonds im Rahmen des EIC Accelerator) beteiligen. Zudem ist eine Beteiligung des Vereinigten Königreichs u.a. an folgenden EU-Programmen bzw. Strukturen im Forschungsbereich vorgesehen:

  • Erdbeobachtungsprogramm Copernicus (als Teil des EU-Weltraumprogramms)
  • Forschung und Ausbildungsprogramm der Europäischen Atomgemeinschaft, EURATOM (2021-2025)
  • Gemeinsames Unternehmen ITER zur Entwicklung der Fusionsenergie

Im Rahmen von Horizon Europe werden sich Rechtspersonen aus dem Vereinigten Königreich auch an institutionellen Partnerschaften (Maßnahmen gemäß Art. 185 bzw. 187 AEUV) sowie an in-/direkten Maßnahmen der Gemeinsamen Forschungsstelle (JRC) beteiligen können. Zudem wird eine (weitere) Teilnahme an europäischen Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERIC) ermöglicht.

In einer gemeinsamen Erklärung bekräftigen beide Parteien zudem die Absicht, dass Rechtspersonen aus dem Vereinigten Königreich bereits ab dem Beginn der genannten EU-Programme und Maßnahmen an diesen teilnehmen können (unter der Voraussetzung entsprechender Assoziierungsvereinbarungen zwischen der EU und dem VK).