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Personalkosten

Die Personalkosten in Horizon Europe-Projekten werden in der Regel auf Basis der tatsächlichen Personalkosten im Projekt erstattet. Eine Ausnahme bilden die Projekte der Marie Skłodowska-Curie Actions, da hier die Erstattung anhand festgesetzter Pauschalen erfolgt. Wir beschränken uns im Folgenden auf die Darstellung der Erstattung anhand der tatsächlichen Kosten, die im Model Grant Agreement in Artikel 6.2 dargelegt ist.

Zu den erstattungsfähigen Personalkosten von Angestellten und ähnlichen Personalgruppen gehören neben den Löhnen und Gehältern auch die Sozialabgaben und Steuern sowie weitere nach dem Gesetz oder Arbeitsvertrag vorgesehene Gehaltsbestandteile. Für die Bestimmung der Kosten, die in einem Horizon Europe-Projekt abgerechnet werden können, ist die Anwendung folgender Berechnungsmethode zwingend erforderlich:

(1) Bestimmung des Tagessatzes: Jährliche Personalkosten dividiert durch 215 (Anpassung bei Teilzeit oder kürzerer Beschäftigungsdauer als ein Jahr)

(2) Bestimmung der Anzahl der im Projekt gearbeiteten Tage bzw. Tagesäquivalente

(3) Bestimmung der erstattungsfähigen Kosten: Tagessatz aus (1) multipliziert mit der Anzahl der Tagesäquivalente (2)

Diese Berechnung ist für jede abzurechnende Person durchzuführen. Bei der Bestimmung der Tagesäquivalente wird auf halbe Tage auf- bzw. abgerundet. Abrechenbar sind nur Zeiten im Projekt, die auch identifizier- und nachweisbar sind.

Neben der Erstattung der Kosten für Angestellte und ähnliche Personalgruppen gibt es in Horizon Europe die Möglichkeit, auch folgende Kosten als Personalkosten abzurechnen:

  • Kosten für natürliche Personen, die nicht auf Grundlage eines Arbeitsvertrags, sondern eines direkten Vertrags Leistungen für die Einrichtung erbringen, z.B. Beraterverträge

  • Personalkosten der von Dritten an Ihre Einrichtung entsandten Mitarbeiter

  • Arbeitsleistungen von Besitzern kleiner und mittlerer Unternehmen über Pauschalen

Für die Erstattungsfähigkeit und Abrechnung dieser Kosten gelten besondere Regeln.

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