Beteiligung Dritter
Insofern es für die Durchführung des Projektes erforderlich ist, können neben den Beneficiaries (Zuwendungsempfänger) auch Dritte Arbeiten im Projekt übernehmen und Ressourcen hierfür zur Verfügung stellen. Im Gegensatz zu den Beneficiaries unterzeichnen Dritte nicht das Grant Agreement und stehen somit in keinem Vertragsverhältnis mit der Europäischen Kommission bzw. den Exekutivagenturen.
Teilnehmende Dritte sowie ihre Aufgaben sind i.d.R. im Antrag zu nennen und werden im Grant Agreement aufgeführt. Außerdem können Ditte einer Prüfung durch die Europäische Kommission oder den Europäischen Rechnungshof unterzogen werden.
Einrichtungen, die in rechtlicher Verbindung zu einem Zuwendungsempfänger stehen (z.B. Tochterunternehmen) können als "Affiliated entities" an Projektaufgaben teilnehmen und ähnlich wie Zuwendungsempfänger die dadurch entstandenen tatsächlichen Kosten erstattet bekommen.
Sind die Zuwendungsempfänger nicht in der Lage, wichtige, für das Projekt notwendige Aufgaben, sogenannte action tasks, selbst auszuführen, können diese Aufgaben als Unterauftrag ("subcontracting") an Dritte vergeben werden. Neue Unteraufträge während der Projektlaufzeit bedürfen i.d.R. der Genehmigung durch die Europäische Kommission bzw. Exekutivagentur.
"Associated partners", die in einem Kooperationsverhältnis mit einem Zuwendungsempfänger stehen, können Projektaufgaben inklusive action tasks ausführen. Eine Erstattung der Kosten ist allerdings nicht möglich.
Stellen Dritte dem Projekt nur Ressourcen entgeltfrei zur Verfügung, ohne selbst in die Projektausführung involviert zu sein, werden sie als "Third parties giving in-kind contributions to the action" bezeichnet. Diese Einrichtungen sowie die von ihnen bereitgestellten Ressourcen sollten ebenfalls im Annex 1 genannt werden.