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Öffentliche Konsultation zur Definition eines EU-Klimaziels für 2040

05. Apr 2023

Die Europäische Kommission wird im Europäischen Klimagesetz vom 30. Juni 2021 dazu aufgefordert, einen Vorschlag zur Festlegung eines unionsweiten Klimazwischenziels für 2040 vorzulegen, um die geplante Erreichung der Klimaneutralität bis 2050 zu unterstützen. 

Der erste Schritt dieses Prozesses wird eine Kommissionmitteilung sein, deren Veröffentlichung für das erste Quartal 2024 geplant ist. Zur Vorbereitung dieser Mitteilung ruft die EU-Kommission nun alle Interessenträger/innen auf, über eine öffentliche Konsultation Erkenntnisse und Rückmeldungen zu den künftigen Klimazielen der EU und den Herausforderungen und Chancen für die verschiedenen Wirtschaftszweige zu geben. Die öffentliche Konsultation wird in Form eines Fragebogens durchgeführt, dem die Teilnehmenden Positionspapiere und sonstige Informationen beifügen können.

Insbesondere werden auch Forschende sowie akademische Einrichtungen, wissenschaftliche Gesellschaften und Wissenschaftsverbände mit Fachwissen in der Analyse von Klimaschutzstrategien und in der Analyse von Klimafolgen aufgerufen, einschlägige wissenschaftliche Forschungsarbeiten, Analysen und Daten (veröffentlicht oder als Vorabdruck) einzureichen. Von besonderem Interesse sind Beiträge, in denen der aktuelle Wissensstand in den einschlägigen Bereichen zusammengefasst wird.

Eine Beteiligung an der Konsultation ist bis zum 23. Juni 2023 möglich.

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