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Aktuelles

Ausweitung der Garantiezusage des Vereinigte Königreichs

23. Dez 2022

Die britische Regierung hat ihre Zusage für die Gewährung einer Ersatzförderung für britische Teilnehmer an Horizon Europe erneut verlängert. Die "Garantie" umfasst nun alle Ausschreibungen in Horizon Europe, deren Einreichungsfrist vor oder am 31. März 2023 enden. 

Das Vereinigte Königreich (VK) ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht an Horizon Europe assoziiert. Britische Einrichtungen können daher keine Förderung aus Horizon Europe erhalten.
 
Im Rahmen einer Übergangsregelung der Europäischen Kommission („Transitional Arrangement“) können Einrichtungen und Forschende in Großbritannien dennoch Anträge auf eine Horizon Europe-Förderung einreichen. In der Zulassung und Begutachtung behandelt die Europäische Kommission diese Anträge, als wäre das VK bereits assoziiert. Erfolgreiche britische Antragsteller/innen, deren Projekte zur Grant Agreement Preparation aufgefordert werden solange das VK noch nicht assoziiert ist, können die Ersatzförderung des VK beantragen. Die für die britische Einrichtung eingeplanten Projektkosten werden dann für die gesamte Dauer des Projektes durch das VK erstattet.

Für bereits bewilligte Projekte mit Beteiligung des VK hat UKRO ein nützliches Online-Seminar über den Ablauf der Grant Agreement Preparation zur Verfügung gestellt, das Sie hier ansehen können.