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Leitfaden zum Co-funding für Drittstaaten in Europa

06. Mai 2022

Die Europäische Kommission hat einen Leitfaden herausgegeben, der über die Co-funding-Mechanismen von unter Horizon Europe nicht förderfähigen Drittstaaten informiert.

Grundsätzlich können, mit wenigen Ausnahmen, Einrichtungen aus der ganzen Welt am EU-Forschungs- und Innovationsprogramm Horizon Europe teilnehmen. Viele industrialisierte Länder, die nicht der EU angehören oder an Horizon Europe assoziiert sind, erhalten jedoch im Regelfall keine EU-Förderung und müssen die Kosten einer Projektbeteiligung anderweitig decken. Einige Drittstaaten stellen eigene Forschungs- und Innovationsmittel bereit, um die Beteiligung ihrer Forschungseinrichtungen und Firmen an Horizon Europe zu finanzieren. Die Bereitstellung nationaler Fördermittel für eine Programmteilnahme der Drittstaaten wird als 'Co-funding' bezeichnet.

Bislang haben folgende Staaten die Bereitstellung von „Co-funding“ für Horizon Europe zugesagt:

  • Australien
  • Japan
  • Mexiko
  • Neuseeland
  • China
  • Schweiz
  • Südkorea

Dabei beziehen sich die Co-funding-Mechanismen jeweils auf unterschiedliche Wissenschaftsbereiche, die von den Staaten jeweils priorisiert werden. Antragstellende aus den Drittstaaten müssen die nationalen Fördermittel für Horizon Europe gesondert beantragen und werden gebeten, mit den betreffenden Förderorganisationen ihres Landes Kontakt aufzunehmen.