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EU Chip-Gesetz: Vorläufige politische Einigung und geplantes Chips Joint Undertaking

21. Apr 2023

Am 18. April 2023 haben der Rat der EU und das Europäische Parlament eine vorläufige politische Einigung über die Verordnung zur Stärkung des europäischen Halbleiter-Ökosystems ("Chip-Gesetz") erzielt. 

Ziel dieser Verordnung ist es, durch umfangreiche öffentlich und private Investitionen und die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für Innovationen und Produktion in Europa, die Abhängigkeit Europas von Halbleitern aus dem Ausland zu reduzieren und den weltweiten Marktanteil der EU an Halbleitern zu verdoppeln.

Mit der Initiative "Chips für Europa" sollen öffentlich-private Investitionen in Höhe von 43 Mrd. EUR mobilisiert werden, wovon 3,3 Mrd. EUR aus dem EU-Haushalt kommen sollen, vor allem für ein "Gemeinsames Unternehmen (Joint Undertaking) für Chips" im Rahmen von Horizon Europe, das auf dem bestehenden "Gemeinsamen Unternehmen für digitale Schlüsseltechnologien (KDT JU)" aufbauen wird.

Bevor diese neu formierte Europäische Institutionalisierte Partnerschaft ihre Aktivitäten starten kann, müssen sowohl der Rat als auch das Europäische Parlament das Chip-Gesetz noch formell annehmen und die Änderung des einheitlichen Basisrechtsakts für institutionalisierte Partnerschaften in Horizon Europe umsetzen, um die Gründung des Gemeinsamen Unternehmen für Chips zu ermöglichen.

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