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Projektabwicklung in Marie Skłodowska-Curie Projekten

Die Marie Skłodowska-Curie Actions unterscheiden sich in der Projektabrechnung erheblich von den Verbundforschungsprojekten im restlichen Forschungsrahmenprogramm. Anstelle von Förderquoten kommen bei Marie Skłodowska-Curie Projekten Festbeträge zum Einsatz, die in mehreren Kostenkategorien organisiert wurden.

Die einzelnen Kostenkategorien sind entweder personenbezogen, festgelegt für das Gehalt und spezifische Aktivitäten des Fellows oder sie beziehen sich auf Kosten, die in der Gastinstitution im Rahmen der Projektdurchführung zusätzlich entstehen.

Die Höhe der einzelnen Festbeträge unterliegt jährlichen Änderungen, die im jeweiligen Arbeitsprogramm für das betreffende Jahr festgelegt sind. Für geförderte Projekte gelten für die gesamte Projektlaufzeit jeweils nur die finanziellen Bestimmungen aus dem Arbeitsprogramm, in dessen Rahmen der Projektantrag gestellt wurde. Eine Anpassung der Fördersätze an nachfolgende Arbeitsprogramme ist nicht erlaubt.

Für alle Projekte, die in Horizon 2020 erfolgreich neu beantragt werden, gelten folgende Kostenkategorien:

  • Das Grundgehalt (living allowance): Die Höhe richtet sich nach der Forschungserfahrung des Fellows, wobei ein länderspezifischer Korrekturfaktor zu berücksichtigen ist. Der Korrekturfaktor sowie die Höhe der "living allowance" sind im jeweiligen Arbeitsprogramm festgelegt.

  • Die Mobilitätszulage (mobility allowance) dient der Deckung von Ausgaben im Zusammenhang mit der Mobilität, wie z.B. Umzugskosten oder Reisekosten.

  • Die Zahlung des familienabhängigen Zuschlags (family allowance) ist abhängig vom Familienstand des Fellows.

  • Monatlicher Zuschuss zu den Forschungs- und Forschungsausbildungskosten sowie Vernetzungsaktivitäten (Research, training and networking costs) des Fellows, z.B. Konferenz- oder Seminargebühren oder Kosten für die Organisation von Workshops und Konferenzen (ITN, RISE). Die Höhe dieses Zuschusses ist abhängig von der gewählten Marie-Curie Maßnahme (Netzwerk- bzw. Individualmaßnahme)

  • Managementkosten und Indirekte Kosten: (Management and Overhead) werden ebenfalls durch einen Stückkostensatz bezogen auf die Zahl der implementierten Fellowmonate abgedeckt.

Weitere Förderaktivitäten im Marie Skłodowska-Curie Programm

In COFUND werden die Living Allowance und die Kategorie Management und indirekte Kosten aus Horizon 2020 erstattet. Die Förderquote beträgt 50%. Weitere Projektkosten müssen aus Eigenmitteln der Einrichtungen oder sonstigen Drittmitteln gedeckt werden.

Alle Zuwendungen werden von der Europäischen Kommission grundsätzlich nicht direkt an die Forscher/innen, sondern an die Gastinstitutionen ausgezahlt und von diesen verwaltet. Dementsprechend schließt die Kommission mit der Gastinstitution bzw. mit dem Projektkoordinator (ITN, RISE) ein Grant Agreement.

Forschende werden dann entweder auf der Basis eines Stipendiums oder mittels eines Arbeitsvertrages bei der Gastorganisation beschäftigt, wobei eine Beschäftigung mittels Stipendium nur in begründeten Ausnahmefällen vorgesehen ist. Den Entwurf eines Musterarbeitsvertrags für Anstellungen in Deutschland im Rahmen von Ausbildungsnetzwerken (ITN) und European Fellowships (EF) einschließlich einer englischen Leseversion finden Sie im Downloadbereich.

Prüfbescheinigungen (Certificate on Financial Statement, CFS) sind für Marie Skłodowska-Curie Actions nicht vorgesehen, da die Förderung vollständig über Pauschalbeträge ausgezahlt wird. Dennoch können die REA oder der Europäische Rechnungshof ein Ex-post-Audit durchführen. Zeitaufschreibungen sind nicht explizit als Nachweis gefordert, allerdings wird - zusätzlich zum Arbeitsvertrag - ein Nachweis über die Voll- bzw. Teilzeitbeschäftigung des Fellows erwartet.

Die Besteuerung der einzelnen Pauschalbeträge für Wissenschaftler/innen ist von den örtlichen Finanzämtern abhängig. Weitere Informationen zur Besteuerung von Marie Skłodowska-Curie Fellowships finden Sie auch auf den Seiten des deutschen Researcher’s Mobility Portal.

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