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Life+
LIFE+
LIFE+ (L’Instrument Financier pour l’Environnement: Promouvoir L’ Union Soutenable) ist ein Förderprogramm der EU, das ausschließlich Umweltschutzbelange unterstützt. Es ist komplementär zum 7. RP und anderen EU-Förderprogrammen wie dem CIP ausgelegt, die ebenfalls den Naturschutz thematisieren und fördern.
Ziel von LIFE+ ist die Umsetzung und Entwicklung der EU-Umweltpolitik und Umweltrichtlinien durch die Kofinanzierung von Pilotprojekten mit europäischem Mehrwert.
Das Programm ist für den Zeitraum von 2007 – 2013 mit einem Budget von rund 2,143 Mrd. EUR ausgestattet und wird von der Europäischen Kommission verwaltet. 78% des Budgets ist für die Kofinanzierung von Projekten in den EU-Mitgliedstaaten vorgesehen. Die verbleibenden 22% fließen in den operativen Haushalt der Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission.
Einmal jährlich ruft die Kommission zur Einreichung von Förderanträgen auf, die mit Unterstützung durch externe Experten bewertet werden. LIFE + besteht aus drei Programmteilen:
1.Natur und Biologische Vielfalt
Der Programmbereich Natur und biologische Vielfalt geht aus dem früheren LIFE Natur-Programm hervor und kofinanziert Maßnahmen zur Umsetzung der Vogelschutzrichtlinie, der Habitat-Richtlinie, des Natura 2000-Netzwerks sowie des Aktionsplanes der Europäischen Kommission "Biologische Vielfalt 2010 und darüber hinaus".
2.Umweltpolitik und Verwaltungspraxis
Der Programmbereich Umweltpolitik und Verwaltungspraxis kofinanziert Projekte, die zur Umsetzung der EU-Umweltpolitik beitragen und die Entwicklung innovativer Konzepte, Technologien, Methoden und Instrumente vorantreiben. Die Projektbereiche umfassen ein großes thematisches Spektrum: Klima, Wasser, Luft/Boden, Städtische Umwelt, Lärm, Chemikalien, Umwelt und Gesundheit, Natürliche Ressourcen und Abfall, Wälder, Innovation, Strategische Ansätze, Verwaltungspraxis.
3.Information und Kommunikation
Diese neue Komponente dient der Verbreitung von Informationen im Umweltbereich und dem Informationsaustausch zwischen Umweltakteuren und der Öffentlichkeit. Kofinanziert werden Konzepte, die der Informationsverbreitung und Bewusstseinsbildung sowie der Sensibilisierung für Umweltfragen dienen.
Wer kann sich beteiligen?
Förderfähig sind Rechtspersonen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union registriert sind (öffentliche und/oder private Akteure und Einrichtungen). Projektvorschläge können entweder von einem einzelnen Begünstigten oder einem Projektkonsortiumeingereicht werden. Solche Partnerschaften dürfen sowohl national als auch transnational zusammengesetzt sein, die Maßnahmen dürfen jedoch nur in den EU-Mitgliedstaaten umgesetzt werden.
Die Europäische Kommission ruft einmal jährlich zur Einreichung von Förderanträgen auf – der aktuelle Call wurde Mitte Februar 2011 veröffentlicht, die Einreichungsfrist endete am 18. Juli 2011.
Bei der Auswahl neuer Projekte muss die Europäische Kommission mehrere Auflagen beachten. Zunächst müssen mindestens 50% der gesamten Projektmittel eines Jahres dem Erhalt von Natur und biologischer Vielfalt gewidmet werden. Daher werden Anträge der Säule "Natur und biologische Vielfalt" in der Projektauswahl bevorzugt. Die Naturschutzquote gilt allerdings europaweit, so dass sie national auch unter- oder überschritten werden kann. Zweitens sollten jedes Jahr mindestens 15% grenzüberschreitende Projekte ausgewählt werden. Projekte mit internationalen Partnern erhalten daher in der Bewertung Sonderpunkte, falls diese Zusammenarbeit den Projektzielen dient.
Für jeden EU-Mitgliedstaat gibt es so genannte "indikative nationale Zuteilungen". Deutschland hat die größte indikative nationale Zuteilung. Für das Jahr 2011 stehen für deutsche Projekte voraussichtlich 29,6 Mio. EUR bereit.
Art und Höhe der Förderung
Ist ein Projekt für die Förderung angenommen, erfolgt die Finanzierung in Form von Zuschüssen zu den Projektkosten. Der Projektzuschuss wird dabei in mehreren Raten an den Projektträger ausgezahlt. Die Laufzeit der Projekte beträgt durchschnittlich 4 – 5 Jahre. Die Kofinanzierungsrate für ein Projekt beträgt in der Regel 50%. Nur Projekte, die auf prioritäre Lebensraumtypen oder Arten der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) und auf prioritär zu fördernde Vogelarten der Vogelschutzrichtlinie (in Deutschland: Rohrdommel, Seggenrohrsänger, Schreiadler, Großtrappe, Wachtelkönig) abzielen, können 75% der zuwendungsfähigen Kosten erstattet bekommen. Diese beinhalten Personal- und Reisekosten, Kosten für externe Unterstützung, Abschreibungskosten für langlebige Gebrauchsgüter, Infrastruktur- und Ausrüstungskosten, Prototypenkosten, Kosten für Landerwerb oder langfristige Landpacht, Kosten für Verbrauchsgüter sowie sonstige Kosten. Im Regelfall liegt das Projektbudget bei rund 1 Mio. EUR.
Die Europäische Kommission verwaltet eine Projektdatenbank, in der sämtliche Projekte der Vorläuferprogramme LIFE I bis LIFE III (Laufzeit bis Ende 2006) sowie von LIFE+ (Laufzeit 2007-2013) verzeichnet sind. Die Datenbank kann nach inhaltlichen, zeitlichen und geographischen Kriterien abgefragt werden.
Antragstellung und Beratung:
Die Antragstellung und Beratung erfolgt über die zuständigen Ministerien für Umwelt der einzelnen Bundesländer. Den Aufruf zur Einreichung von Projektanträgen sowie weitere Informationen finden Sie auf der LIFE+-Seite der Europäischen Kommission.
Auswahlverfahren:
Die Europäische Kommission ruft einmal jährlich zur Einreichung von Förderanträgen auf.Der Projektantrag (mit allen Anhängen) ist auf CD-Rom oder DVD bei der zuständigen nationalen Behörde des Mitgliedstaates einzureichen. InDeutschland sind das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) als übergeordnete Stelle bzw. die einzelnen Landesministerien als regionale Ansprechpartner zuständig.
Die zuständigen nationalen Behörden leiten alle eingereichten Anträge an die EU-Kommission (LIFE-Referat der Generaldirektion Umwelt) weiter. Die Projektevaluierung und Auswahl der geförderten Projekte wird von der Europäischen Kommission mit Unterstützung eines Unternehmens/Konsortiums unabhängiger Gutachter durchgeführt.
Wichtigste Bewertungskriterien sind Technische Kohärenz und Qualität, Finanzielle Kohärenz und Qualität, Beitrag zu den allgemeinen Zielen von LIFE+ sowie die optimale Nutzung der EU-Finanzierung und der europäische Mehrwert des Projekts.
Der Antrag kann in jeder EU-Amtssprache (mit Ausnahme des Formulars B1) eingereicht werden und sollte maximal 50 Seiten umfassen.
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