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Aktuelles
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Vereinfachung der Regeln zur Durchführung von ex-post Audits im Forschungsrahmenprogramm
Hintergrund ist die 2007 von der Europäischen Kommission eingeführte Audit-Strategie. Diese sieht die Durchführung von Audits im Auftrag der Kommission bei bereits geprüften Projekten im 6. Forschungsrahmenprogramm sowie die Nachverfolgung, der im ex-post Audit festgestellten systemischen Fehler auch in durch die Kommission bei diesem Vorgang nicht-auditierten Projekten (Extrapolation), vor.
Die Kalkulation der von der Kommission gestellten Rückforderungen auf der Basis der identifizierten Abrechnungsfehler sowie deren Einziehung verursachen sowohl bei Mittelempfängern als auch bei der Kommission erheblichen administrativen sowie finanziellen Mehraufwand.
Um den Prozess für beide Seiten zu erleichtern hat die Kommission am 15.Dezember 2009 eine Vereinfachung der Durchführung von ex-post Audits sowie der damit verbundenen Extrapolation im Forschungsrahmenprogramm beschlossen.
Die Kommission ermöglicht den betroffenen Mittelempfängern nun die pauschale Hochrechnung der Rückforderungen nach mehreren Methoden. Darüber hinaus wurden die Regelungen zur Abrechenbarkeit von Personalkosten im 6. Forschungsrahmenprogramm spezifiziert.
Die betroffenen Mittelempfänger wurden bereits über diese Neuerungen informiert.
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Simplification of the recovery process in the framework of the implementation of the audit strategy
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