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Finanzielle und rechtliche Regelungen
Wer verhandelt das Grant Agreement mit dem ERC?
Wird ein Antrag zur Förderung ausgewählt, eröffnet der ERC die Verhandlungen zum Abschluss einer Finanzhilfevereinbarung (Grant Agreement) mit der Gasteinrichtung des sogenannten "Corresponding Principal Investigators" (Corresponding PI). Der Corresponding PI handelt dabei im Namen der gesamten Synergy Grant-Gruppe. Die Verhandlungen werden auf Basis des Projektantrages geführt, wobei ggf. Empfehlungen aus der Begutachtung berücksichtigt werden müssen (z.B. Budgetkürzungen, Anpassung von Arbeitspaketen).
Der ERC wird das Grant Agreement erst unterzeichnen, wenn eine zwischen der Gastinstitution und den Principal Investigators geschlossene Zusatzvereinbarung (Supplementary Agreement) über die Rechte und Pflichten aller Beteiligter vorliegt.
Der Corresponding PI (vertreten durch die Gastinstitution) kann das Grant und die damit verbundenen Bedingungen lediglich als Ganzes annehmen oder zurückweisen. Die entsprechenden Bestimmungen der Finanzhilfevereinbarung können in der ERC-Musterfinanzhilfevereinbarung (Model Grant Agreement) eingesehen werden (s. Dokumente).
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