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Zahlungsmodalitäten
Zahlungsmodalitäten
Pre-financing (Vorfinanzierung)
Das Pre-financing dient der Sicherstellung der Liquidität im Projekt. Das Pre-financing wird innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss der Finanzhilfevereinbarung an den Koordinator ausgezahlt.
Die Höhe des Pre-financings wird projektspezifisch im Art. 6 der Finanzhilfevereinbarung festgelegt. Generell gilt:
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Projekte mit mehr als zwei Berichtsperioden erhalten 160 % des durchschnittlichen EU-Beitrages pro Berichtsperiode als Vorauszahlung
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Projekte mit ein oder zwei Berichtsperioden erhalten 60-80 % des gesamten EU-Beitrages
Ist absehbar, dass zu Projektbeginn hohe Investitionen getätigt werden müssen, kann für die Vorfinanzierung ein entsprechend höherer Betrag festgelegt werden.
Zwischen- und Schlusszahlungen
Die Höhe der Zwischenzahlungen (interim payments) wird auf Grundlage der angegebenen erstattungsfähigen Kosten in der periodischen Berichterstattung kalkuliert und bis spätestens 90 Tage nach Einreichung jedes Zwischenberichts von der Kommission ausbezahlt. Maximal erhalten die Projektteilnehmer während der Projektlaufzeit 90 % der gesamten Fördersumme, die restlichen 10 % entfallen auf die Schlusszahlung. Diese wird bis spätestens 90 Tage nach Eingang des Abschlussberichts ausbezahlt.
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