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Kosten
Erstattungsfähige Kosten
Zu den Kosten eines FP7-Projekts, die von der Europäischen Kommission erstattet werden, zählen grundsätzlich Ausgaben, die während der Projektlaufzeit beim Zuwendungsempfänger entstanden, wirtschaftlich und für die Durchführung des Projekts erforderlich und in Übereinstimmung mit den üblichen Buchführungsgrundsätzen des Zuwendungsnehmers bereits gebucht worden sind.
Erstattungsfähige Kosten dürfen weder indirekte Steuern (z.B. Mehrwertsteuer) noch Zölle oder Kosten in anderen EU Projekten beinhalten.
Bei der Budgetplanung sowie der Finanzberichterstattung werden die Kosten den jeweiligen Aktivitäten innerhalb des Projekts zugeordnet (z.B. "Forschung und Entwicklung", "Training", "Management" etc).
Ferner müssen diese Kategorien in die folgenden Kostenarten unterteilt werden:
- Personalkosten
- andere direkte Kosten (Reisekosten, Gerätekosten etc.)
- Unteraufträge
- indirekte Kosten
Weitere Informationen zu den verschiedenen Arten erstattungsfähiger Kosten können Sie in den folgenden Dokumenten nachlesen:
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Beteiligungsregeln (Rules for Participation), Art. 31-35
Hier finden Sie z.B. Definition von Kostenarten und den Entscheidungsbaum für die Berechnung von indirekten Kosten.
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Musterfinanzhilfevereinbarung (Model Grant Agreement) & Annexe
Hier finden Sie z.B. im Annex II Erklärungen zu Garantiefond, Unteraufträgen, Förderquoten.
Annex VII: Auditvorlage
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Leitfaden zur Finanzabwicklung (Guide to Financial Issues) - nicht rechtsverbindlich
Hier finden Sie z.B. eine detaillierte Interpretation des Mustervertrages sowie die Sonderregelungen (= Special Clauses).
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