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Finanzielle und rechtliche Regelungen

Kann über das Advanced Grant eine Lehrvertretung für den Principal Investigator finanziert werden?

Personalkosten, die über das Advanced Grant finanziert werden sollen, müssen direkt der Durchführung des geförderten Forschungsprojektes zurechenbar sein und können lediglich entsprechend dem für das Projekt nachweisbar aufgewendeten Zeitaufwand erstattet werden. Damit ist eine direkte Verwendung des ERC Advanced Grants zur Einstellung einer Lehrvertretung für den Principal Investigator nicht möglich. Allerdings kann die Gastinstitution die durch die Erstattung von projektbezogenen Personalkosten des Principal Investigators freigewordenen Finanzmittel verwenden, um damit eine entsprechende Lehrvertretung zu finanzieren. Dies ist individuell zwischen Wissenschaftler/in und Gasteinrichtung zu regeln.

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