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Finanzielle und rechtliche Regelungen

Ist es bei einer Verlängerung der Antragsberechtigungsperiode relevant, ob das Kind einer Forscherin bereits 18 Monate alt ist? Oder wird die tatsächliche Zeit, die seit der Promotion vergangen ist, in jedem Fall um 18 Monate reduziert wird?

Die Mutter kann für jedes Kind eine 18-monatige Verlängerung der Antragsberechtigungsperiode beantragen, unabhängig vom Alter des Kindes oder seinem Geburtstag. Dies gilt allerdings nur für die ersten drei Kinder.

Sowohl im Arbeitsprogramm der ERC-Ausschreibung 2013 (Seite 15) als auch im Leitfaden für Antragsteller der Starting Grants-Ausschreibung 2013 (Seite 9) wird festgehalten:
"For maternity, the effective elapsed time since the award of the first PhD will be considered reduced by 18 months for each child born before or after the PhD award."

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