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Antragsverfahren

Antragstellung bei den Synergy Grants

Die Bewerbung für ein Synergy Grant wird von dem Lead Principal Investigator im Namen der Gruppe der gesamten AntragstellerInnen eingereicht. Es ist ein Vollantrag einzureichen, der in zwei Stufen begutachtet wird. Die vollständige Bewerbung umfasst folgende Bestandteile:

  • Verwaltungsformulare (online über EPSS auszufüllen)
  • Projektantrag (Einreichung als PDF über EPSS)
  • Anlagen, z.B. Erklärung der Gastinstitution des Lead Principal Investigators über die Unterstützung der Bewerbung um ein Synergy Grant (Einreichung als PDF über EPSS)

In den Verwaltungsformularen sind folgende Angaben zu machen:

  • Angaben zu den Antragstellern und zum Projektvorschlag (A1)
  • Angaben zur Gastinstitution (A2) und dem beantragten Projektbudget (A3)

Der wissenschaftliche Projektantrag gliedert sich in zwei vorgeschriebene Sektionen:

  • Die erste Sektion enthält die Beschreibung des Forschungsvorhabens auf maximal 15 Seiten. Dazu gehören Angaben zum Forschungsstand, der Zielsetzung und Methodologie des Projekts, der Größe und Zusammensetzung der Forscherteams der verschiedenen Principal Investigators, der benötigten Infrastruktur sowie eine Aufschlüsselung der Mittelverwendung über die Projektlaufzeit sowie eine Ethiktabelle (und ggf. eine Erklärung zum Umgang mit ethisch sensiblen Fragen). Besonderes Augenmerk sollte hier auf den Nachweis der erwarteten wissenschaftlichen Synergieeffekte der Zusammenarbeit der Principal Investigators gelegt werden. Auch die Form der Zusammenarbeit der Principal Investigators muss hier dargestellt werden.
  • Die zweite Sektion enthält eine zusammenfassende Projektsynopse (max. 5 Seiten) und die Antragstellerprofile – dazu gehören pro Principal Investigator ein wissenschaftlicher Curriculum Vitae einschließlich einer sog. Funding-ID (max. 2 Seiten), sowie ein track-record (max. 2 Seiten) der bisherigen wissenschaftlichen Leistungen.

Bei den erforderlichen Anlagen ist insbesondere die Unterstützungserklärung der Gastinstitution hervorzuheben: Bewerbungen ohne diese Erklärung werden nicht zur Begutachtung angenommen.

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