ERC Starting Grants sollen die wissenschaftliche Unabhängigkeit der Geförderten durch den Aufbau oder die Konsolidierung eines Forschungsteams unterstützen. ERC Starting Grants können für bis zu 5 Jahre beantragt werden und beinhalten eine Förderung von bis zu 300.000 EUR (in Ausnahmefällen bis zu 400.000 EUR) pro Jahr. Geförderte Forschungsprojekte müssen an einer Gastinstitution in einem EU-Mitglied- oder Assoziierten Staat durchgeführt werden.
Antragsberechtigt sind promovierte Forschende jeder Nationalität am Beginn einer unabhängigen Forscherkarriere. Die Promotion muss zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Ausschreibung mindestens 2 und höchstens 10 Jahre zurückliegen. In Ausnahmefällen, wie z. B. Elternzeiten, Wehrdienst, langer Krankheit, obligatorische Klinikpraxis für Mediziner etc. kann diese Zeitspanne auf bis zu maximal 14,5 Jahre nach der Promotion verlängert werden.
ERC Grants decken zu 100% die Gehälter der Teammitglieder, sowie die Kosten für Gerätschaften, Verbrauchsmaterialien, Publikationen und Reisen. Hinzu kommt eine Pauschale von 20% (bezogen auf die direkten Projektkosten ohne Unterverträge) zur Deckung der indirekten Projektkosten.
Die Antragstellung erfolgt durch den Principal Investigator in Abstimmung mit der Gastinstitution. Seit der aktuellen Ausschreibungsrunde wird ein einstufiges Antragsverfahren angewendet, d.h. es muss ein 28-seitiger Vollantrag eingereicht werden. Die Begutachtung der Anträge erfolgt dann in zwei Schritten (mit einem Interview in Brüssel während der zweiten Begutachtungsphase).
Die Starting Independent Researcher Grants werden jedes Jahr einmal ausgeschrieben. Beim Scheitern eines korrekt eingereichten Antrags ist die erneute Antragstellung bei der darauffolgenden Ausschreibung nur möglich, wenn das Begutachtungsergebnis des abgelehnten Antrags über einem vom ERC festgelegten Mindestwert liegt.