Für F&E Projekte gilt zunächst grundsätzlich das Kostenteilungsprinzip, d.h. die Europäische Kommission fördert maximal 50% der Projektkosten. Darüber hinaus sind die jeweiligen Erstattungssätze abhängig vom Förderinstrument sowie den verschiedenen Aktivitätstypen innerhalb eines Projekts.
Vollkostenmodell
Das Vollkostenmodell (Full Cost, FC), nach dem alle direkten und indirekten erstattungsfähigen Projektkosten abgerechnet werden, steht allen Teilnehmern offen (außer natürlichen Personen), die über eine entsprechende Kosten- Leistungsrechnung verfügen.
Vollkosten-Modell mit Overhead Pauschale
Bei dem Vollkosten-Modell mit Overhead Pauschale (Full Cost Flat Rate, FCF) werden alle direkten erstattungsfähigen Projektkosten abgerechnet; außerdem kann eine Overhead-Pauschale (20% aller tatsächlichen direkten Kosten, ohne Unterverträge) zur Deckung der indirekten Kosten veranschlagt werden.Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) haben die Wahl zwischen dem Vollkostenmodell und dem Vollkostenmodell mit Overhead Pauschale.
Zusatzenkostenmodell
Bei Anwendung des Zusatzkostenmodells (Additional Cost, AC) werden alle zusätzlichen direkten Kosten abgerechnet. Auch hier kann eine Overhead-Pauschale (20% aller tatsächlichen direkten Kosten, ohne Unterverträge) zur Deckung der indirekten Kosten veranschlagt werden . Das Zusatzkostenmodell kann nur von öffentlichen Einrichtungen, internationalen Organisationen sowie nicht-kommerziellen Einrichtungen angewandt werden, die nicht über eine Kosten-Leistungsrechnung verfügen. Natürliche Personen müssen nach dem Zusatzkostenmodell abrechnen.
Wechsel des Kostenmodells
Ein beliebiger Wechsel des Kostenmodells während der Laufzeit des Vertrags ist nicht möglich. In einem späteren Vertrag ist es den Teilnehmern aber gestattet, einen Wechsel des Kostenmodells z.B. vom AC-Modell zum FCF- oder FC-Modell sowie vom FCF-Modell zum FC-Modell vorzunehmen. Eine nachträgliche Rückkehr zum vorherigen Kostenmodell ist nicht gestattet.