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Ethik

Ein wesentlicher Aspekt bei der Beantragung eines EU-Forschungsprojekts ist die Wahrung von ethischen Grundsätzen. Besonders zu beachten sind hier der Schutz der Privatsphäre, der Schutz personenbezogener Daten, das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit, das Recht auf Nichtdiskriminierung, der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und die Notwendigkeit, ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit zu gewährleisten.

Ausgenommen von einer Förderung durch Horizon Europe sind das Klonen von Menschen zu Reproduktionszwecken sowie Forschungstätigkeiten zur Veränderung des Erbgutes bei Menschen zum Zweck der Weitervererbung, darüber hinaus die Forschung zur Züchtung menschlicher Embryonen, die ausschließlich zur Gewinnung von Stammzellen durchgeführt wird, wie auch der somatische Zellkerntransfer.

Wissenschaftler*innen sind im Rahmen eines Horizon-Europe-Projektvorhabens verpflichtet, alle ethisch relevanten Aspekte ihres Projekts darzulegen und gegebenenfalls an die rechtlichen Rahmenbedingungen (national und international) anzupassen. Bereits bei der Antragsstellung müssen ethische Belange des eigenen Projektvorhabens in Form eines "ethics self-assessment" erläutert werden.

Alle positiv evaluierten Projekte durchlaufen außerdem ein ethisches Begutachtungsverfahren. Im Rahmen der Begutachtung werden sie mit Unterstützung von Ethikexperten dahingehend geprüft, ob die Forschungsarbeiten einen oder mehrere ethisch sensible Bereiche berühren (ethics screening). Im Fall von komplexen ethischen Fragestellungen wird eine Ethikbewertung (ethics assessment) durchgeführt. Maßnahmen, die die Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen oder menschlicher Embryonen vorsehen, werden grundsätzlich einer Ethikbewertung unterzogen. Als Ergebnis des Verfahrens erfolgt eine Freigabe des Projekts oder eine Freigabe unter Auflagen, nur in seltenen Fällen erfolgt keine Freigabe.

Auch nach der Unterzeichnung des Grant Agreements können Projekte während der Durchführungsphase durch Ethics Checks oder aber Ethics Audits auf ihre Umsetzung hin überprüft werden. Grundsätzlich müssen vor dem Start eines relevanten "action tasks" alle notwendigen Genehmigungen und Dokumente, z.B. von Ethikausschüssen, vorliegen.

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