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Zahlungsmodalitäten

Die Finanzmodalitäten eines EU-Projekts, z. B. die Höhe der EU-Förderung, werden in der Finanzhilfevereinbarung festgelegt, welche die Europäische Kommission mit dem Konsortium abschließt. Die Verantwortung für die Finanzabwicklung, insbesondere für die Mittelverteilung, bleibt jedoch beim Konsortium und wird im Konsortialvertrag geregelt.

Die EU überweist die EU-Beiträge an den Koordinator, der diese an seine Partner weiterleitet. Die Entscheidung über die Mittelaufteilung im Konsortium wird im Vorfeld unter den Projektpartnern getroffen und im Konsortialvertrag festgehalten.

Die Kommission überweist an den Koordinator eine Vorfinanzierung, eine oder mehrere Zwischenzahlung/en und eine Abschlusszahlung. Die Kommission ist zur Auszahlung des angeforderten Zuwendungsbetrags innerhalb von maximal 90 Tagen nach Annahme des jeweiligen Berichtes verpflichtet (HO Art. 92).

Vorfinanzierung

Die Vorfinanzierung (pre-financing) dient der Sicherstellung der Liquidität im Projekt. Sie wird innerhalb von 30 Tagen nach Inkrafttreten der Finanzhilfevereinbarung oder insofern dies in der Finanzhilfevereinbarung festgehalten wird, nach dem Startdatum des Projektes an den Koordinator ausgezahlt.

Die Höhe der Vorfinanzierung wird projektspezifisch im Art. 21 der Finanzhilfevereinbarung festgelegt. Ist absehbar, dass zu Projektbeginn hohe Investitionen getätigt werden müssen, kann für die Vorfinanzierung ein entsprechend höherer Betrag festgelegt werden.

Gleichzeitig mit der Auszahlung der Vorfinanzierung werden außerdem 5% der bewilligten Höchstfördersumme in einen Garantiefonds einbezahlt. Dieser Garantiefonds ersetzt eine gesamtschuldnerische Haftung des Konsortiums für etwaige Zahlungsausfälle eines Partners und deckt in eben diesen Fällen die Finanzierungslücke.

Zwischen- und Schlusszahlungen

Die Höhe der Zwischenzahlungen (interim payments) wird auf Grundlage der angegebenen erstattungsfähigen Kosten in der periodischen Berichterstattung kalkuliert und bis spätestens 90 Tage nach Einreichung jedes Zwischenberichts von der Kommission ausbezahlt. Maximal erhalten die Projektteilnehmer während der Projektlaufzeit 90 % der gesamten Fördersumme, die restlichen 10 % entfallen auf die Schlusszahlung. Zusätzlich wird mit der Schlusszahlung auch die zu Projektbeginn geleistete Einlage in den Garantiefonds zurück erstattet. Die Schlusszahlung wird bis spätestens 90 Tage nach Eingang des Abschlussberichts ausbezahlt.

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