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Konsortium

Die Beneficiaries (Zuwendungsempfänger) eines Projektes bilden das Projektkonsortium. Das Konsortium und die Europäischen Kommission bzw. die Exekutivagenturen unterzeichnen das Grant Agreement (Finanzhilfevereinbarung), in dem die Bedingungen für die Projektdurchführung geregelt sind.

Der Projektkoordination im Konsortium kommt eine besondere Funktion als Schnittstelle zur Europäischen Kommission zu. Über ihn läuft die gesamte Kommunikation mit dem Project Officer, außerdem übernimmt er Aufgaben des Projektmonitorings und bei der Verwaltung des Finanzbeitrags. Das Konsortium ergreift alle Maßnahmen für eine effiziente Projektdurchführung und muss zu diesem Zweck eine schriftliche Vereinbarung (Konsortialvertrag) treffen, die verschiedene Aspekte des Innenverhältnisses im Konsortium regelt. Der Abschluss eines Konsortialvertrags ist in Horizon Europe für alle Projekte mit mehreren Partnern verpflichtend, sofern im jeweiligen Arbeitsprogramm nicht explizit etwas anderes vorgesehen ist.

Der Konsortialvertrag dient als rechtliche Vereinbarung, die den Projektpartnern untereinander hilft, Konfliktpotenziale zu verringern oder zu vermeiden. Der Konsortialvertrag regelt ausschließlich das Verhältnis der Teilnehmenden untereinander; die Europäische Kommission ist kein Vertragspartner. Das Grant Agreement steht hierarchisch über dem Konsortialvertrag, sodass die Regelungen des Grant Agreements in jedem Fall Vorrang haben, der Konsortialvertrag jedoch weitere und vertiefende Bereiche abdeckt.

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