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Vertragsmanagement

Eine der wichtigsten Aufgaben im Rahmen der Abwicklung von EU-Forschungsprojekten ist die Vereinbarung unterschiedlicher Verträge sowie ein stetiges Monitoring ihrer Einhaltung im Projektverlauf, welche gegebenenfalls auch Vertragsanpassungen notwendig macht.

Der Fördervertrag (Grant Agreement, GA), der zwischen dem Zuwendungsempfänger und der Europäischen Kommission geschlossen wird, ist das zentrale und wichtigste Vertragsdokument. Darüber hinaus sind:

  • Konsortialverträge (Consortium Agreement, CA)

  • Vorverträge

  • Absichtserklärungen (z.B. Memorandum of Understanding, MoU; Letter of Intent, LoI)

sowie andere Vereinbarungen (z.B. Code of Conduct, Associate Partner Agreement) zwischen den Projektpartner*innen, aber auch mit weiteren, am Projekt beteiligten Parteien, je nach Einzelfall wichtige Grundlagen, die für eine erfolgreiche Durchführung von F&E-Projekten unerlässlich sind.

Betrachtet man den übergeordneten rechtlichen Rahmen, so existiert eine Normenhierarchie, die beim Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ansetzt und über die EU-Haushaltsordnung bis hin zu den Beteiligungsregeln reicht. Diese Normenhierarchie bestimmt auch das Vertragsnetzwerk, in das Forschungsprojekte üblicherweise eingebettet sind, wesentlich mit.

 

 

Auf den folgenden Webseiten wird ein Überblick zu verschiedenen Aspekten des Vertragsmanagements gegeben, der auch Nichtjuristen den Einstieg in die nicht immer einfache Materie des Vertragsrechts erleichtern soll.

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